Gemeinschaft

Zur Sichtung des Neumondes zum Kurbanfest 2012/1433

24. Oktober 2012

1) Bei der Sichtung des Neumondes ist die Sichtung ausschlaggebend. Diese kann entweder mit bloßem Auge oder mit Hilfe eines Teleskops erfolgen.

2) Die Bekanntgabe der Sichtung muss auch durch astronomische Berechnungen unterstützt werden.

3) Wenn der Neumond von einem islamischen Land in Einklang mit den religiösen Bestimmungen und astronomischen Berechnungen als gesichtet erklärt wird, wird dies akzeptiert.

4) Damit die astronomischen Berechnungen zur Sichtung des Neumondes aus religiöser Sicht akzeptiert werden können, muss der Neumond bei freier Sicht mit bloßem Auge erkennbar sein. Dieses Verfahren nennt man „Sichtbarkeit durch Urteil“.

5) Für die Sichtbarkeit müssen zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

a) Nach Konjunktion des Mondes muss der Mond einen Winkelabstand von mehr als 8 Grad von der Sonne haben. Denn die Sichtung beginnt zwischen 7 und 8 Grad. Vorsichtshalber wird einstimmig der Winkelabstand von 8 Grad anerkannt.

b) Nach Sonnenuntergang darf der Winkelabstand des Mondes vom Horizont nicht weniger als 5 Grad betragen. Nur unter diesen Bedingungen ist die Sichtung des Neumondes mit bloßem Auge möglich.

6) Für die Sichtung des Mondes ist kein bestimmter Ort vorgegeben.

7) Es genügt, wenn an irgendeinem Ort auf der Welt die Sichtung des Mondes möglich ist. Ausgehen hiervon, kann die Sichtung des Mondes als gegeben betrachtet werden.

 

Demnach findet am Montag, den 15. Oktober 2012 um 12.03 Uhr GMT die Konjunktion und am Dienstag, den 16. Oktober 2012 um 1.20 Uhr GMT die Sichtung des Neumondes statt. Die Neumondsichel wird als erstes von den südöstlichen Ufern Südamerikas zu sehen sein.

Den Kriterien der hanafitischen Rechtsschule zufolge beginnen die Mondmonate dann, wenn der Neumond irgendwo auf der Welt gesichtet wird. Andere Rechtsschulen setzen die Sichtbarkeit im eigenen Land voraus. Das hat zufolge, dass in einigen islamischen Staaten, das Kurbanfest erst am Freitag beginnt.

Unseren oben angeführten Kriterien zufolge ist der 10. Zilhidscha 1433 und damit der erste Tag des Kurbanfestes am Donnerstag, den 25. Oktober 2012.

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