VORSITZENDER

Die Aufhebung des Embargos gegen Myanmar ist ein falsches Zeichen

25. April 2013
"Mit großer Sorge beobachten wir die Aufhebung des Embargos gegen Myanmar. Die Begründung, es gebe demokratische Entwicklungen, ist nicht nachvollziehbar", sagte Kemal Ergün, Vorsitzender der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş, anlässlich der offiziellen Aufhebung des Embargos gegen Myanmar vonseiten der EU-Außenminister. Damit verschließe man die Augen vor offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen gegenüber den vor allem in Arakan lebenden Rohingya. Ergün weiter:

Ressentiments fallen nicht vom Himmel. Frau Böhmer muss sich erklären.

10. April 2013
"Es überrascht, wenn ausgerechnet die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Kopftuchträgerinnen als negatives "šIntegrations'-Beispiel aufführt", so Mustafa Yeneroğlu, stellvertretender Vorsitzender der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) anlässlich eines ZDF-Fernsehinterviews der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU). Sie hatte gesagt: "... wenn ich Bilder sehe in den Medien, die nur Menschen zeigen mit Kopftüchern, die nur die negativen Beispiele bringen...". Yeneroğlu weiter:

Bundesregierung verspielt durch Verzicht auf NPD-Verbotsantrag großes Stück Vertrauen

22. März 2013
"Der Verzicht der Bundesregierung auf einen NPD-Verbotsantrag zeigt nach monatelangem Hin und Her und vier Wochen vor dem NSU Prozessbeginn, dass ihr offenbar nach wie vor V-Männer in der Führungsebene wichtiger sind als ein entschlossenes Vorgehen gegen die Neonazi-Partei. So verspielt sie ein großes Stück Vertrauen", erklärt Mustafa Yeneroğlu, stellvertretender Vorsitzender der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Yeneroğlu weiter:

Assoziationsrecht: Bundesregierung muss Gebührenabzocke beenden

20. März 2013
"Endlich ist das Assoziationsrecht, das die Rechte türkischer Arbeitnehmer regelt, auch in Deutschland angekommen", so Mustafa Yeneroğlu, stellvertretender Vorsitzender der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.3.2013. Danach ist es diskriminierend und mit EU-Recht nicht zu vereinbaren, wenn Ausländerbehörden für die Ausstellung von Aufenthaltstiteln von türkischen Staatsbürgern höhere Gebühren verlangen als von EU-Bürgern. Yeneroğlu weiter:
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