Pressemitteilung

Verfassungsschutz NRW räumt Verbreitung von Unwahrheiten ein

17. Dezember 2005

Als Widerspruch zu rechtstaatlichen Grundsätzen bezeichnete der Generalsekretär der IGMG, Oğuz Üçüncü den Umstand, „dass eine eigentlich der Wahrheit verpflichtete Behörde wie der Verfassungsschutz, erst durch einen Prozess und jahrelangem Rechtsstreit gezwungen werden muss, die Verbreitung von Unwahrheiten zuzugeben und diese endgültig einzustellen“.

Das Land NRW hatte sich auf die Klage der IGMG aufgrund der Verbreitung von Unwahrheiten in der Publikation „Islamismus in Nordrhein-Westfalen – Instrumentalisierung der Religion für politische Zwecke“ vom Dezember 2001 erst nach einem 3 Jahre andauernden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtet (Beschluss vom 28.11.2005 des VG Düsseldorf, Az: 1 K 4791/03), die Verbreitung von unwahren Behauptungen über die IGMG einzustellen.

Bei dem Verfahren handelte es sich um eine Unterlassungsklage bzgl. insgesamt 8 unwahrer Tatsachenbehauptungen. Die Klage wurde am 17. Juli 2003 erhoben, nachdem das Innenministerium NRW der Aufforderung der IGMG vom 22. November 2002 nicht nachkam, sich zu verpflichten, die Verbreitung der unwahren Behauptungen zu unterlassen. Dabei war dem Innenministerium schon zu diesem Zeitpunkt offensichtlich bekannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz mit der Publikation Unwahrheiten verbreitet und damit die IGMG verleumdet. So wurden die unwahren Äußerungen nach und nach aus der Internetausgabe der Publikation auf der Homepage des Innenministeriums entfernt. Dennoch behauptete das Innenministerium noch einen Monat vor dem Prozess in einem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht der Wahrheit zuwider: “ In diesem Rahmen war auch die Veröffentlichung der von der Klägerin bestrittenen Zitate in der Broschüre rechtmäßig .“

Die Vertreter des Landes NRW mussten in der nichtöffentlichen Sitzung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zugeben, dass ungeheuerliche Vorwürfe des Landesamtes für Verfassungsschutz wie, „auf einer IGMG Veranstaltung sei der Mord an 37 Menschen in Sivas frenetisch gefeiert worden“ bzw. die Unterstellung, ein IGMG-Funktionär hat die Ereignisse mit der Äußerung „In Sivas hat sich der Islam durchgesetzt“ kommentiert, nicht zugetroffen hat. Weiter wurde angegeben, dass u.a. auch die Behauptungen, „Die IGMG hätte in einem Jugendprogramm die Jugend im Sinne der IGMG beschrieben und ihr die angeblich vom Imperialismus gewünschte Jugend gegenübergestellt“ bzw. das Jugendprogramm enthalte den Satz „Die den Angriff gegen die Religion als Demokratie bezeichnet“ nicht zugetroffen haben. Auch hat das Landesamt für Verfassungsschutz jahrelang wahrheitswidrig berichtet, die IGMG hätte sich von demokratiefeindlichen und antijüdischen Aussagen nicht aus drücklich distanziert.

„Wir haben das Innenministerium NRW schon im Jahre 2002 aufgefordert, sich zu verpflichten, die unwahren Behauptungen zu unterlassen, nachdem das Landesamt für Verfassungsschutz jahrelang durch solche und ähnliche absurde Behauptungen die Öffentlichkeit über die Absichten der IGMG täuschte. Da aber das Innenministerium nicht gewillt war, die Verbreitung von Unwahrheiten zuzugeben und diese endgültig einzustellen, mussten wir klagen. Erst jetzt im Prozeß hat das Innenministerium zur Vermeidung einer Verurteilung vor Gericht erklärt, die unwahren Behauptungen zu unterlassen. Es ist gewiss kein effektiver Rechtsschutz, wenn erst nach so langer Zeit und nachdem die verleumderischen Unterstellungen ihr Ziel erreicht haben, eine der Wahrheit verpflichtete Behörde wie der Verfassungsschutz bzw. das politisch verantwortliche Innenministerium bereit ist, Unrecht beim Namen zu nennen“, kritisierte Ücüncü die Haltung.

Ücüncü sagte:  „Der Staat darf nicht mit Steuermitteln die Verleumdung von Religionsgemeinschaften finanzieren. Nicht nur der Verfassungsschutz in Nordrhein Westfalen verbreitet seit Jahren Unwahrheiten über die IGMG. Die Innenministerien müssen auch ohne gerichtliche Prozesse dafür sorgen, dass die ihnen unterstellten Verfassungsschutzbehörden sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben betätigen und die Öffentlichkeit nicht täuschen“. „Der mangelnde effektive Rechtsschutz ist nicht das einzige Problem“, sagte Ücüncü mit Blick auf den seit 2002 rechtsanhängigen Prozess der IGMG gegen das bayerische Staatsinnenministerium. „Die Kontrollmöglichkeiten der parlamentarischen Kontrollkommissionen sind offensichtlich nicht ausreichend, um Missstände bei den Innenministerien zu beheben.“

„Hier ist auch die kritische Öffentlichkeit aufgefordert, sich mit dem Umgang der Verfassungsschutzbehörden mit Muslimen auseinanderzusetzen. Ohne öffentlichen Druck werden die Behörden ihre verfassungsrechtlich und gesellschaftspolitisch höchst fragwürdigen Praktiken nicht aufgeben. Die Wirkung der Aufnahme in die Verfassungsschutzberichte durch solche und ähnliche unwahre Behauptungen, Verdrehungen, sinnentstellende Widergaben und unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten äußerst heiklen Bewertungen hat große Auswirkungen auf die Gesellschaft. Bei der Mehrheitsgesellschaft fördert es die Ressentiments gegenüber Muslimen, die letzteren erfahren immer mehr Ausgrenzung und Diskriminierung.  Denn durch die Aufnahme attestiert man solchen Organisationen die Verfassungsfeindlichkeit. Die Folge ist die unausgesprochene Aufforderung an die Öffentlichkeit zur Ausgrenzung.

Die Aufnahme solcher Personen und Organisationen in die Verfassungsschutzberichte, die in Wahrheit keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen, führt nicht nur zu schwerwiegenden Verletzungen der Grundrechte der Betroffenen, sondern schädigt auch die Demokratie. Denn durch die unrechtmäßige Ächtung greift der Staat ohne gesetzliche Grundlage in den Willensbildungsprozess ein und versucht diesen, demokratischen Grundsätzen zuwider, autoritär zu gestalten. Dabei öffnet er dem Missbrauch von staatlicher Macht durch Institutionen wie dem Verfassungsschutz Tür und Tor.“

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