Pressemitteilung

Urteil zum Kopftuch des BAG bekräftigt Religionsfreiheit

11. Oktober 2002

Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) begrüßte das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das der Klage einer muslimischen Mitarbeiterin eines Kaufhauses, die wegen ihres Kopftuchs entlassen wurde, stattgab.

Ücüncü sagte: „Ich freue mich, dass die Richter deutlich gemacht haben, dass das Kopftuch zur deutschen Normalität gehört. „Die Entscheidung ist nicht nur eine Ablehnung der Intoleranz und ein klares Nein zur Ausgrenzung der muslimischen Frau aus dem Berufsleben, sie ist auch eine konsequente Bekräftigung des hohen Wertes der Religionsfreiheit im Verfassungsgefüge.

„Gesellschaftspolitisch wird es sicherlich eine äußerst positive Wirkung auf die Integrationsbemühungen der Muslime haben und auch dazu beitragen, das Verhältnis zu Muslimen in der Bundesrepublik weiter zu entkrampfen“.

PHP Code Snippets Powered By : XYZScripts.com