Pressemitteilung

Untauglicher Versuch: Schönheitsreparatur am Strafgesetzbuch kratzt allenfalls an der Oberfläche des NSU Problems

27. August 2014

„Dem Kabinettsentwurf zufolge müssen Staatsanwaltschaften bei Straftaten in Zukunft ermitteln, ob rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele vorliegen. Bisher tun sie das nur bei Vorliegen von Hinweisen. Hört sich gut an, ist aber zu wenig.

Wie die NSU Abschlussberichte der Untersuchungsausschüsse offen zutage gefördert haben, wurden die NSU Mitglieder nicht gefasst, weil es den Ermittlern an Hinweisen fehlte. Nein, das Problem war fehlender Aufklärungswille, bewusstes Wegsehen bis hin zur Sabotage.

Wer dieses Problem außen vor lässt und aus dem umfangreichen Empfehlungskatalog des NSU Untersuchungsausschusses einzelne Punkte mit der Pinzette herauspickt, die in der Umsetzung leicht von der Hand gehen, sozusagen „šnicht wehtun‘, handelt mindestens genauso untauglich wie die Ermittlungsbehörden in all den Jahren zuvor.“

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