Pressemitteilung

Staatsvertrag mit islamischen Religionsgemeinschaften: Riesenschritt zur Gleichstellung der islamischen Religionsgemeinschaften

15. August 2012

„Vor allem ist der Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Hamburg und den islamischen Religionsgemeinschaften von hohem symbolischen Wert. Eine Gleichstellung mit den Kirchen erfolgt zunächst nicht. In wesentlichen Punkten hat der Vertrag weitestgehend deklaratorischen Charakter und verweist auf die ohnehin geltenden Gesetze. Die Ausgestaltung des Religionsunterrichts steht sogar auf verfassungsrechtlich wackeligen Füßen. Dennoch ist die Kooperation mit den islamischen Religionsgemeinschaften auf Augenhöhe und in Respekt vor ihrem Selbstverständnis, die Würdigung von islamischen Feiertagen, die Regelungen zum Bildungswesen, zur Hochschulausbildung, zur religiösen Betreuung in besonderen Einrichtungen, zum Rundfunkwesen oder zum Bestattungswesen besonders zu würdigen.

Die islamischen Religionsgemeinschaften werden staatlicherseits endlich auch ihrem Selbstverständnis entsprechend offiziell als „šislamische Religionsgemeinschaften‘ bezeichnet und nicht mehr, wie es andernorts mittlerweile zur Unsitte geworden ist, als „šVerbände‘. Der Vertrag ist gleichzeitig ein staatliches Bekenntnis zur Akzeptanz der Muslime als tatsächlich gleichberechtigte Mitbürger und Wertschätzung ihrer institutionellen Selbstbestimmung. Er manifestiert, dass Muslime dauerhaft verwurzelt und Teil der Gesellschaft sind.

Ebenso bedeutend ist auch die Signalwirkung des Vertrages. Er dürfte den Druck auf die anderen Bundesländer erhöhen, sich mit den islamischen Religionsgemeinschaften ernsthaft auseinanderzusetzen und den Dialog auf Augenhöhe zu führen. Während manche Länder halbe und verfassungsrechtlich umstrittene Übergangslösungen für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts als Meilenstein feiern, zeigt das Beispiel Hamburg, wie es funktionieren kann, wenn der entsprechende Wille da ist; während manche Bundesländer sich mit den islamischen Religionsgemeinschaften nur in Fragen der Gefahrenabwehr und innerer Sicherheit zusammensetzen und sich mit einem Misstrauensdiskurs begnügen, zeigt das Beispiel Hamburg, dass man sich auch mit gegengenseitigem Respekt und Achtung der Würde des Gegenübers begegnen kann.

Denn an nichts anderem als an halbherzigen, vorurteilsbeladenen und auf Sicherheitsfragen reduzierten Vorgehen scheitern viele Landesregierungen. Sämtliche Gutachten, die bisher in Auftrag gegeben wurden, bescheinigen den islamischen Religionsgemeinschaften, im juristischen wie tatsächlichen Sinne die Eigenschaft als Religionsgemeinschaft. Nun sollte diese Selbstverständlichkeit ernst genommen und das Beispiel Hamburg bundesweit rasch Schule machen.

Die Arbeit ist mit diesem Staatsvertrag aber nicht erledigt, sondern sie fängt erst an. Wie Hamburgs erster Bürgermeister Olaf Scholz beschrieben hat, bezeichnet dieser Vertrag „šden Beginn einer Kooperation und nicht ihr Ende‘. Das sehen wir genauso. Ihm sowie allen anderen Akteuren, die in den vergangenen fünf Jahren konstruktiv an diesem Prozess mitgewirkt haben, gilt unser aufrichtiger Dank.“

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