Pressemitteilung

Rücktritt Fromms darf nicht über grundlegende Mängel beim Verfassungsschutz hinwegtäuschen

02. Juli 2012

„Der Rücktritt von Heinz Fromm darf nicht zur Annahme führen, dass das Problem Verfassungsschutz allein mit Personaländerungen gelöst werden kann. Hinzu kommen müssen strukturelle Änderungen und weitgehende parlamentarische Kontrollmöglichkeiten sowie der kritischen Begleitung der Arbeit durch unabhängige Wissenschaftler. Denn schon seit vielen Jahren hat der Verfassungsschutz die Grenzen des rechtlich Zulässigen verlassen. Sie betreibt massiv Politik und konzentriert sich immer weniger um den Schutz unserer Sicherheit.

Integrations- und Islampolitik gehören mittlerweile zu den selbstbestimmten Aufgaben des Verfassungsschutzes. Ohne ernsthafte Hinterfragung lassen sich die Politik, die Medien und auch Nichtregierungsorganisationen vom Verfassungsschutz bevormunden. Das überschreitet klar den gesetzlichen Auftrag und hat mit Gefahrenabwehr nichts mehr zu tun. So etwa, wenn islamischen Religionsgemeinschaften vorgeworfen wird, sie förderten Parallelgesellschaften weil sie religiöse Unterweisung betreiben, was das Natürlichste für jede Religionsgemeinschaft ist. Das ist der Versuch, den eigenen Einflussbereich zu erweitern und der Gesellschaft vorzuschreiben, wer Gut und wer Böse ist. Wenn die Mehrheit der Muslime heute beklagen, dass sie sich in erster Linie im sicherheitspolitischen Kontext verortet fühlen, ist das der Verdienst des Verfassungsschutzes, die bis heute keine klare Grenze zwischen Gefährdern und unbescholtenen und redlichen Muslimen zieht. Das ist auch der Grundstein für die immer bedrohlicher werdende und immer mehr grassierende Islamfeindlichkeit.

Fromm wurde erst Ende vergangener Woche aufgefordert, die Aktenvernichtung in seinem Hause lückenlos aufzuklären. Dass er sich nun für den Rücktritt entscheidet, spricht Bände. Wieso ist ihm das Entlassungsgesuch leichter gefallen, als die Aufklärung des NSU-Skandals? Vor diesem Hintergrund sollte auch die Frage gestellt werden, ob eine Behörde, die auf dem rechten Auge unter Kurzsichtigkeit leidet, überhaupt in der Lage ist, eine objektive Einschätzung der Gefahrenlage aus anderen Spektren abzugeben.

Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, dem Treiben des Verfassungsschutzes ein Ende zu setzen. Spätestens mit dem Bekanntwerden des NSU-Skandals sollte jedem klar geworden sein, dass die innere Sicherheit und die freiheitlich demokratische Grundordnung, so makaber das auch klingen mag, dem Verfassungsschutz nicht überlassen bleiben darf. Gerade diese Behörde bedarf einer tatsächlichen parlamentarischen Kontrolle und kritischer Begleitung durch unabhängige Wissenschaftlicher.“

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