"Die Bundesregierung ist verpflichtet, Irritationen in Bezug auf die Umsetzung gesetzlicher Pflichten und die Einhaltung völkerrechtlicher Verträge zu vermeiden", erklärt Oğuz Üçüncü, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG), anlässlich des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zu den Rechten türkischer Staatsangehöriger infolge des Assoziationsabkommens zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.