Kopftuch-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin: Gesetzgeber muss Kopftuchverbote überdenken
18. Oktober 2012"Viele muslimische Frauen scheitern bei Bewerbungsgesprächen um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz weil sie ein Kopftuch tragen oder sie werden erst gar nicht eingeladen. So vergeuden wir bestens ausgebildete Potenziale und grenzen qualifizierte Menschen allein aufgrund ihres Glaubens aus. Das können und dürfen wir uns auf Dauer nicht erlauben", erklärt Hatice Şahin, Vorsitzende der Frauenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich eines Urteils des Arbeitsgerichts Berlin, in der einer Kopftuchträgerin Schadensersatzanspruch zugesprochen wurde. Ihr wurde aufgrund ihres Kopftuches ein Ausbildungsplatz verwehrt. Şahin weiter: