"Das Bundesverwaltungsgericht hat sich vom öffentlichen Diskurs über Muslime und über den Islam dazu verleiten lassen, seine eigenen Grundsätze aus dem Jahr 1993 aufzugeben. Eine andere Erklärung für diesen Kurswechsel gibt es nicht. Das Gericht hat sich auf Kosten von Grundrechten der nicht näher definierten Integrationspolitik gebeugt", erklärte Mustafa Yeneroğlu, stellvertretender Vorsitzender der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2013, wonach einer muslimischen Schülerin zugemutet wird, notfalls in einem sogenannten Burkini an einem koedukativ erteilten Schwimmunterricht teilzunehmen. Yeneroğlu weiter: