PRESSEMITTEILUNG

Moscheebrand in Berlin: Vorschnelle Erklärungen durch die Polizei und Ausbleiben öffentlicher Anteilnahme irritierend

15. August 2014
"Die Sicherheitsbehörden müssen diesen Brand schnell und lückenlos aufklären. Insbesondere sollten sie vorsichtig mit vorschnellen Erklärungen und vor allem dem Ausschluss politischer Motive sein. Andernfalls wird das ohnehin angeschlagene Vertrauen der Muslime irreparabel belastet", erklärt Mustafa Yeneroğlu, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) anlässlich neuester Ermittlungserkenntnisse nach dem Brand an der Mevlana Moschee in Berlin Kreuzberg. Wie die Polizei mitteilt, wurden am Tatort Brandbeschleuniger gefunden. Yeneroğlu weiter:

Moscheebrände in Berlin und Bielefeld: Politischen Hintergrund nicht ausschließen!

12. August 2014
"Wenn innerhalb eines Tages zwei Moscheen brennen, dürfen mögliche politische Hintergründe nicht schon dadurch ausgeschlossen werden, weil es noch an ausschließlichen Hinweisen fehlt. Dass das nichts zu sagen hat, haben uns die sog. NSU-Ermittlungen gelehrt", erklärte Mustafa Yeneroğlu, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) anlässlich der Brände in einer Berliner (Montagabend gegen 22.50 Uhr) und Bielefelder Moschee (Montagmittag gegen 12 Uhr). Yeneroğlu weiter:

Yeneroğlu: „Wir verurteilen die Gewalt und den Terror im Irak aufs Schärfste.“

10. August 2014
"Wir verfolgen das Geschehen in Syrien und im Nord-Irak mit großer Trauer und Besorgnis und verurteilen die barbarischen Handlungen aufs Schärfste. Diese sind weder mit dem Islam noch universellen Werten vereinbar", erklärt Mustafa Yeneroğlu, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) anlässlich der Gewalttaten vom selbst ernannten "Islamischen Staat in Irak und Syrien" (ISIS) im Irak. Yeneroğlu weiter:

EuGH: Keine innenpolitische Profilierung auf Kosten von Familien

10. Juli 2014
Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş, Mustafa Yeneroğlu, begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Sprachtests für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken als rechtswidrig anzusehen. "Das Gericht macht deutlich, dass vermeintliche innenpolitische Profilierung nicht auf Kosten von Familien geschehen darf", sagt Yeneroğlu.
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