Generelles Kopftuchverbot würde Diskriminierung weiter befeuern
01. Juni 2016"Kopftuchverbote schließen muslimische Frauen bereits heute systematisch von der gleichberechtigten Teilhabe aus. Es wäre ein Desaster, wenn diese Praxis vom Europäischen Gerichtshof auch noch legitimiert werden würde", so Hatice Şahin, Vorsitzende der Frauenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş, anlässlich des Schlussantrags der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof, Juliane Kokott. Sie hatte in ihrem Schlussantrag ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz generell für zulässig erklärt. Ein Verbot könne zwar eine mittelbare Diskriminierung darstellen, sie sei jedoch zulässig. Hatice Şahin weiter: