„Wir stehen vor einem weiteren Versuch, das muslimische Leben in Europa unmöglich zu machen“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Athanasios Rantos, zu zwei arbeitsrechtlichen Kopftuchfällen aus Deutschland. Nach Auffassung des Generalanwalts kann ein Arbeitgeber das Tragen von kleinen religiösen Zeichen durch seine Arbeitnehmer erlauben und größere – wie das Kopftuch – verbieten.