In einer aktuellen Entscheidung lehnte das Hamburger Verwaltungsgericht den Antrag einer muslimischen Mutter und ihrer Töchter ab, die eine Befreiung vom Sexualkundeunterricht erstrebten. Die Töchter sollten aus Glaubensgründen von der Teilnahme an der sexualkundlichen Unterweisung im Biologie-Unterricht befreit werden.
'Eine verantwortungsvolle Schulerziehung darf nicht übersehen, dass die Kenntnis der menschlichen Sexualität Voraussetzung ist für ein verantwortungsbewusstes Verhalten sich selbst, seinem Partner, der Familie und der Gesellschaft gegenüber', so die Richter.