PRESSEMITTEILUNG

IGMG kritisiert mangelhafte Praxis bei Erteilung von Aufenthaltstiteln für ehemalige deutsche Staatsangehörige

14. Juli 2005
Täglich gehen zahlreiche Anrufe von Betroffenen bei der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs ein, die sich über die falsche und äußerst schleppende Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes in den Ausländerämtern beschweren und um Rat bitten", bewertete der Generalsekretär der IGMG, Oguz Ücüncü, das Ende der Meldefrist für vermeintliche Doppelstaatler. Türkischstämmige Migranten, die zunächst die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatten, aber nach dem 31.12.1999 die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben, sollten sich in den meisten Bundesländern bis zum 30.06.2005 bei den Behörden melden.
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