Freistaat Bayern unterliegt im Rechtsstreit gegen die IGMG
22. Mai 2006Im Streit um schwerwiegende Vorwürfe im bayerischen Verfassungsschutzbericht unterlag der Freistaat Bayern aufgrund unwahrer Behauptungen in diesem - Das Verwaltungsgericht München entschied mit Urteil vom 22. Mai 2006, dass das Innenministerium Bayern in ihren Veröffentlichungen unbelegte Vorwürfe gegen die IGMG nicht mehr anführen darf