PRESSEMITTEILUNG

Bundesverwaltungsgericht: IGMG hat Anspruch auf Unterlassung mehrerer Tatsachenbehauptungen in einem Verfassungsschutzbericht

21. Mai 2008
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch entschieden, dass die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs einen Anspruch auf Unterlassung mehrerer Tatsachenbehauptungen in einem Verfassungsschutzbericht hat (Az. BVerwG 6 C 13.07). Danach muss die Verfassungsschutzbehörde die Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen im Verfassungsschutzbericht beweisen.
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