Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Oguz Ücüncü, begrüßte den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 22. 5. 2008 - 5 B 27/08) zur doppelten Staatsbürgerschaft bei minderjährigen Kindern. Das Gericht entschied, dass türkischstämmige Minderjährige mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren.