Anlässlich des Beginns der gesegnete Drei Monate und der Regâib-Nacht gratulierte der IGMG-Vorsitzende Yavuz Çelik Karahan allen Muslimen. Ferner sagte er:
I) Diskussionen zum Islamischen Religionsunterricht (IRU)
Seit mehr als drei Jahrzehnten wird darüber diskutiert, ob und wie den muslimischen Schülern ein Islamischer Religionsunterricht (IRU) in den öffentlichen Schulen erteilt werden soll. Die grundgesetzlichen Vorgaben bezüglich des ordentlichen Religionsunterrichts und der mögliche Beitrag dessen zur Integration der muslimischen Schüler stellen die Ausgangslage dieser Diskussion dar. Bereits 1984 war sich die Kultusministerkonferenz über die Notwendigkeit des IRU einig. Trotz dieses Einvernehmens ist es bisher nicht dazu gekommen, dass muslimische Schüler in den Genuss eines eigenen Religionsunterrichts im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes gekommen sind.
Auf www.spiegel.de vom 28.03.2009 heißt es unter der Rubrik Politik unter der Überschrift "Fahnder auf der Spur des Terrorgelds für die Hamas aus Deutschland" über mich:
In einer Stellungnahme äußerte sich der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Oguz Ücüncü, zu den Vorwürfen in der heutigen Presse. Ücüncü wies die Vorwürfe entschieden zurück.
Am Sonntag dürfen wir erneut den Jahrestag der Geburt des Gesandten Gottes Muhammad, dem "Siegel der Propheten", erleben. Wir beglückwünschen all unsere Geschwister und beten zu Allah teala, dass dieser Tag der Menschheit nur Gutes beschere.
Der Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Yavuz Çelik Karahan, sagte in einer ersten Erklärung zur Reaktion des Ministerpräsidenten Erdoğan folgendes:
"Die Haltung des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan auf die Respektlosigkeit ihm gegenüber während des Weltwirtschaftsforums in Davos verdient höchste Anerkennung.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das umstrittene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom März 2008 bestätigt und damit die Nichtzulassungsbeschwerde einer muslimischen Lehrerin zurückgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt.
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