Pressemitteilung
Entscheidung zum Kopftuch führt zur Ausgrenzung
27. Juni 2001Mit Urteil vom 26. Juni 2001 entschied der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das einer Bewerberin für ein Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom Dienstherrn die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst verweigert werden darf, weil sie wegen des von ihr aus religiösen Gründen beabsichtigten Tragens eines „islamischen Kopftuchs‘ im Unterricht nicht in der Lage und […]