Pressemitteilung
Bundesverwaltungsgericht: IGMG hat Anspruch auf Unterlassung mehrerer Tatsachenbehauptungen in einem Verfassungsschutzbericht
21. Mai 2008Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch entschieden, dass die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs einen Anspruch auf Unterlassung mehrerer Tatsachenbehauptungen in einem Verfassungsschutzbericht hat (Az. BVerwG 6 C 13.07). Danach muss die Verfassungsschutzbehörde die Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen im Verfassungsschutzbericht beweisen.