Pressemitteilung
Kommunalwahlen: Wählen ist Bürgerrecht und Bürgerpflicht zugleich
23. Mai 2014"An den Kommunal- und Bezirksratswahlen stehen Bürgerinnen und Bürger in der Pflicht, ihren Teil zur politischen Willensbildung beizutragen. Gleichzeitig haben viele Bürgerinnen und Bürger nicht das Recht, an diesen Wahlen teilzunehmen, weil sie Nicht-EU-Pässe haben. Hier wiederum steht der Gesetzgeber in der Pflicht", so Mustafa Yeneroğlu, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich Kommunal-, Bezirksparlaments- und Integrationsratswahlen am 25 Mai 2014. Yeneroğlu weiter: