Pressemitteilung
EuGH-Entscheidung zum Kopftuch höhlt Diskriminierungsschutz aus
14. März 2017"Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Der Gesetzgeber ist aufgefordert den Diskriminierungsschutz weiter zu stärken, damit Musliminnen vom Arbeitsleben nicht ausgeschlossen werden", erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich zweier Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EugH) zur Kündigung von Arbeitnehmerinnen mit Kopftuch. Bekir Altaş weiter: