Pressemitteilung

Niedersachsen – Kopftuchverbot ist gesellschaftspolitisch verantwortungslos

21. August 2019
Pressemitteilung

„Das ist ein faktisches Kopftuchverbot mit verheerenden Folgen für die Betroffenen und unsere Gesamtgesellschaft. Damit gießt die niedersächsische Landesregierung Wasser auf die Mühlen der AfD“, erklärt Aynur Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass sind Pläne der niedersächsischen Regierung, Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Zukunft das Tragen von religiösen Kleidungsstücken zu verbieten. Aynur Handan Yazıcı weiter:

„Die Pläne der niedersächsischen Landesregierung sind zwar sprachlich neutral formuliert, stellen aber faktisch ein Kopftuchverbot dar. Sie schließen gezielt muslimische Frauen, die aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch tragen, vom Richteramt aus. Denn für sie ist es nicht möglich, das Kopftuch abzulegen, als handele es sich dabei um ein Schmuckstück oder Accessoire.

Die Begründung der Landesregierung ist vorgeschoben und überzeugt nicht. Die Sichtbarkeit der Religion von Richterinnen und Richtern sagt nichts über ihre Fähigkeit aus, neutrale Urteile sprechen zu können. Das ist eine bloße Behauptung, die nicht belegt ist. Vielmehr schürt die Landesregierung mit diesem vorgeschobenen Argument selbst Vorurteile gegenüber Muslimen.

Die Landesregierung nährt mit ihrem Plan den Verdacht, dass sie der islamfeindlichen AfD hinterherläuft, um nach Wählern am rechten Rand zu fischen. Das Gegenteil wird sie erreichen. Vielmehr gießt sie Wasser auf die Mühlen der Rechtsextremisten und Islamfeinde.
Es ist ein gesellschaftspolitisches Fiasko, religiöse Minderheiten gezielt auszuschließen von wichtigen Ämtern. Ziel müsste vielmehr sein, religiösen und ethnischen Minderheiten die Teilhabe auf allen Ebenen zu ermöglichen. Nur so kann Normalität vermittelt und der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert werden.

Im Ergebnis stößt die Landesregierung viele junge Mädchen und Frauen, die aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch tragen und Rechtswissenschaften studieren oder bereits ein Jurastudium absolviert haben, vor den Kopf. Ihnen wird damit nicht nur gesagt, dass sie nicht dazugehören, sondern auch, dass sie nicht befähigt seien, neutrale Urteile zu fällen. Das ist eine ungeheuerliche und dreiste Unterstellung.“

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