Pressemitteilung

Kritik der Fachwelt, Politik und Kirchen am Beschneidungsurteil ist zu begrüßen

02. Juli 2012

„Das Gericht hat eine komplexe und im Ergebnis klare Angelegenheit mit einer nicht zu Ende gedachten Begründung falsch entschieden. Umso begrüßenswerter ist es, dass Fachwelt, Politik und Kirchen dies erkennen und zeitnahe Lösungen fordern. Unser Dank gilt allen, die sich nicht mit einer oberflächlichen Betrachtung des Richterspruchs begnügen, sondern auch die religiöse Bedeutung der Beschneidung bei Muslimen und Juden berücksichtigen. Nicht zuletzt danken wir Herrn Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, Herrn Bundesaußenminister Guido Westerwelle und den Vertretern der politischen Parteien und vor allem Kirchen in Deutschland für ihre Erklärungen. Aber auch zahlreiche Rechtsexperten auf dem Gebiet des Straf- oder Kirchenrechts sind sich einig darin, dass das Urteil so keinen Bestand haben kann.

Denn über die rein juristische Bewertung hinaus enthält die Entscheidung des Landgerichts an alle Muslime und Juden in Deutschland die Botschaft, dass die Ausübung ihrer Religion illegal ist. Diesen Gedanken möchte niemand fortführen. Denn dann wäre sowohl muslimisches als auch jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr erwünscht. Daher ist der Gesetzgeber gut beraten, die Angelegenheit nicht auf die lange Bank zu schieben und zunächst auf eine höchstrichterliche Entscheidung zu warten. Er sollte gesetzgeberisch aktiv werden und ein klares Signal setzen.

Währenddessen sind Muslime und Ärzte, die Beschneidungen durchführen, gut beraten, Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Schlüsse – in welche Richtung auch immer – zu ziehen. Schließlich handelt es sich „šnur‘ um ein Urteil des Landgerichts Köln. Dass dieser Fall überhaupt dort gelandet ist, ist der übereifrigen Staatsanwaltschaft in Köln zu verdanken. Das heißt also nicht, dass die Staatsanwaltschaft in Berlin, Hamburg oder München in der Beschneidung ebenfalls eine strafbare Körperverletzung sieht. Ganz im Gegenteil.“

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