Pressemitteilung
Kopftuchverbote müssen der Vergangenheit angehören
29. November 2016„Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt das Grundrecht auf Religionsfreiheit und schafft Rechtssicherheit. Sie nimmt gleichzeitig islamfeindlichen Bestrebungen in Politik und Gesellschaft den Wind aus den Segeln“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich des BVerfG-Beschlusses vom 18. Oktober 2016 über das Tragen eines Kopftuchs durch Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen. Altaş weiter:
„Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht seine frühere Rechtsprechung über das Kopftuch von muslimischen Lehrerinnen auch für Erzieherinnen fortgesetzt hat. Für muslimische Frauen ist der erneute höchstrichterliche Beistand ein Meilenstein in puncto Gleichberechtigung, insbesondere im Berufsleben. Gleichzeitig setzt das Gericht auch gesellschaftswirksame Impulse, indem es feststellt, dass ein islamisches Kopftuch in Deutschland nicht unüblich ist, sondern sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach widerspiegelt. Das Tragen des Kopftuchs ist auch nach Auffassung der Bundesverfassungsrichter Zeichen einer religiös-pluralistischen Gesellschaft.
Kopftuchverbote sind nichts weiter als politisches Kalkül, das in ein juristisches Gewand gegossen wird. Dieser Versuch scheitert jedoch an der freiheitlich-demokratischen Ausrichtung unserer Verfassung. Die oft in diesem Zusammenhang bemühte religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates wird gerade in dieser Offenheit staatlicher Einrichtungen gegenüber der religiösen Pluralität bewahrt. Das sehen wir seit jeher so, und das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so.
In Zukunft ist zu hoffen, dass Betroffene nicht erst jahrelang durch alle Gerichtsinstanzen prozessieren müssen, um ihr Recht auf freie Religionsausübung zuerkannt zu bekommen. Im vorliegenden Fall hatte die Betroffene alle Instanzen ausnahmslos verloren. Das zeigt, dass Richter nicht unerheblich beeinflusst werden von populistisch geführten Debatten in der Öffentlichkeit. Umso erfreulicher ist es, dass sich das Bundesverfassungsgericht immun zeigt. Diese Entscheidung bietet allen Bundesländern, in denen Kopftuchverbote faktisch verankert sind, eine gute Gelegenheit, ihre Politik auf den Prüfstand zu stellen.“