Pressemitteilung
Kopftuch-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin: Gesetzgeber muss Kopftuchverbote überdenken
18. Oktober 2012„Viele muslimische Frauen scheitern bei Bewerbungsgesprächen um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz weil sie ein Kopftuch tragen oder sie werden erst gar nicht eingeladen. So vergeuden wir bestens ausgebildete Potenziale und grenzen qualifizierte Menschen allein aufgrund ihres Glaubens aus. Das können und dürfen wir uns auf Dauer nicht erlauben“, erklärt Hatice Şahin, Vorsitzende der Frauenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich eines Urteils des Arbeitsgerichts Berlin, in der einer Kopftuchträgerin Schadensersatzanspruch zugesprochen wurde. Ihr wurde aufgrund ihres Kopftuches ein Ausbildungsplatz verwehrt. Şahin weiter:
„Das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts ist längst überfällig und setzt hoffentlich ein Signal an alle Betroffenen sowie Arbeitgeber. Auf der einen Seite müssen wir viel zu häufig beobachten, dass Betroffene eine Klage aufgrund der Kosten oder der schwierigen Beweislage erst gar nicht erheben. So bleibt eine Vielzahl von Diskriminierungsfällen undokumentiert. Auf der anderen Seite meinen nicht wenige Arbeitgeber immer noch, sie könnten nach Gutdünken Menschen aufgrund ihrer Religion ausgrenzen.
Aber auch der Gesetzgeber ist aufgefordert, gesetzliche Verbote für bestimmte Berufe im öffentlichen Dienst, die im Ergebnis nichts anderes als Kopftuchverbote sind, endlich zurückzunehmen. Solche Regelungen sind gesellschaftspolitisch fatal. Aus diesen Regelungen geht das Signal aus, dass Kopftücher nicht gewollt und geduldet sind. Wenn schon der Gesetzgeber zu solchen Maßnahmen greift, ist es nur logisch, dass auch manche Arbeitgeber denken, sie könnten aufgrund des Kopftuchs diskriminieren, wie im vorliegenden Fall geschehen. Dem Arbeitgeber fehlte der Urteilsbegründung zufolge jegliches Unrechtbewusstsein, so dass er offen zugab, die Bewerberin aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt zu haben. Da gibt es noch viel zu tun.“