Pressemitteilung
Kopf(tuch) unerwünscht???
12. Oktober 2003„Ich musste mich zunächst mit meinem Anwalt beraten ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes positiv oder negativ für mich ist“. So kommentierte Fereshta Ludin das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter vom 24. September. Und nicht nur sie war irritiert. Hatten doch alle Beteiligten sich einen klaren Richterspruch erhofft. Aber was nun hatten die Richter eigentlich entschieden und was wollten uns die Richter mit dem Urteil eigentlich sagen. Genau genommen haben die Richter entschieden, die Frage des Kopftuches im Schuldienst, eine Frage mit höchster gesellschaftspolitischer Brisanz, nicht selbst zu entscheiden. Vielmehr haben sie den Ball der Politik zugespielt und die Länderparlamente aufgefordert, Regelungen zu treffen und den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland Rechnung zu tragen.
Wohl gemerkt, der Auftrag der Richter lautete nicht, Verbotsverfügungen zu erlassen, sondern im Diskurs mit allen gesellschaftlichen Kräften zu entscheiden, ob man überhaupt gesetzliche Regelungen treffen will. Die Verfassungsrichter waren offensichtlich nicht mehr gewillt, Entscheidungen mit dieser Tragweite, denn immerhin geht es um die fundamentale Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Religion, zu entscheiden, nur weil die eigentlich politisch Verantwortlichen sich vor der Behandlung dieses Themas drücken.
Nun hätte man sich gewünscht, das die auf den Plan gerufenen Akteure auf Länderebene sich ein wenig Zeit genommen hätten, um das Urteil und somit das Signal aus Karlsruhe zu verstehen. Doch weit gefehlt. Eine Landesregierung nach der anderen erklärte noch am Tag der Urteilsverkündung, wie sie die Frage des Kopftuches im Unterricht von nun an handhaben werde. Länder wie Bayern, Berlin und Hessen erklärten gar Verbotsregelungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Andere Länder wiederum sahen entweder keinen Handlungsbedarf (nach dem Motto wir haben halt keine Lehramtsanwärter mit Kopftuch) oder wollten ihre liberale Praxis beibehalten. Das war wohl nicht der verantwortungsvolle und besonnene Beratungs- und Diskussionsprozess, den die Richter mit ihrer Entscheidung anstoßen wollten.
Erst nach der ersten Hysterie setzt sich wohl nun bei allen Beteiligten die Erkenntnis durch, dass ein äußerst sensibler Bereich des öffentlichen Lebens einer Neuregelung zugeführt werden soll. Denn die Frage, die zu beantworten ist, lautet nicht einfach Kopftuch im Unterricht? Ja oder Nein. Die eigentliche Frage lautet: Wie ist unter Bezugnahme auf den Wandel des Gesellschaftsbildes in Deutschland das Verhältnis von Staat und Religion zu regeln? Und spätestens hier haben auch die Hardliner in den Parteien erkannt, dass eine gesetzliche Regelung die Gleichbehandlung aller Religionen besonders zu beachten hat. So könnte das Verbot des Kopftuches im Unterricht Konsequenzen mit sich ziehen, die insbesondere die Unionsparteien in Erklärungsnot gegenüber ihrer Wählerschaft und gegenüber den Kirchen bringen wird. Eine Gleichbehandlung hieße, Lehrverbot für Priester und Nonnen in staatlichen Schulen in traditionellen Gewändern, hieße das Ende von religiösen Feiern aller Art in den Schulen um nur einige Aspekte zu nennen. Einige Politiker gehen noch einen Schritt weiter und erklären, dass in der Konsequenz das deutsche Staatskirchenrecht in seien Grundfesten erschüttert werden könnte.
Richter Hassemer hat in der Urteilsverkündung der Politik einen äußerst engen Spielraum für eine gesetzliche Regelung gesetzt und darüber hinaus auch verdeutlicht, wie schwer eine verfassungskonforme Regelung zu treffen sein wird. Deshalb sollte nicht die Formulierung etwaiger Verbote im Vordergrund der Diskussion stehen, sondern vielmehr sollte eine ernsthafte Diskussion über die gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland in Gang kommen. Deutschland ist ein Einwanderungsland und Muslime sind ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Vielfalt und Verschiedenheit gehören ebenso zum Erscheinungsbild der Muslime wie sie zum Erscheinungsbild der Gesellschaft gehören. Es ist deshalb unerträglich, das eine Kopftuch tragende Muslima per se als Bedrohung für das christliche Abendland oder der freiheitlich demokratischen Grundordnung abgestempelt wird. Maßgebend sollte nicht das Tuch auf dem Kopf, sondern der Kopf unter demselben sein, damit natürlich das Einzelverhalten der jeweiligen Betroffenen. Und was erst ist mit männlichen muslimischen Anwärtern für den öffentlichen Dienst. Mit welchen Kriterien will man hier unterscheiden. Oder will man gar, quasi profilaktisch, alle Muslime vom Staatdienst ausschließen, da diese wegen ihrer bloßen Religionszugehörigkeit nicht auf dem Boden der Verfassung stehen. Das geht nicht.
Alle Beteiligten haben sich von den Richtern des Bundesverfassungsgerichtes eine klare Entscheidung erhofft. Diese ist ausgeblieben. Genau hierin liegt die Chance für die Gestaltung unserer gesellschaftlichen Zukunft in Deutschland. Die Anerkennung von Vielfalt und Verschiedenheit bedroht die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht. Im Gegenteil. Ein deutliches Signal des „Willkommen-Seins“ von der Mehrheitsgesellschaft wird die Identifikation der vermeintlichen Minderheit mit derselbigen fördern und stärken.
Oguz Ücüncü