Pressemitteilung

Islamische Gemeinschaft begrüßt Urteil zum islamischen Religionsunterricht in Hessen

25. Januar 2021
Pressemitteilung

„Das Vertrauen von Musliminnen und Muslimen in den Rechtsstaat wird immer wieder auf die Probe gestellt von Richterinnen und Richtern, die sich leider von politischen Diskursen zu sehr beeinflussen lassen. Gut, dass es Instanzen gibt, die nach Recht und Gesetz entscheiden“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum islamischen Religionsunterricht in Hessen vom 19. Januar 2021 (1 BvR 2671/20). Danach haben das Verwaltungsgericht Wiesbaden und das Hessische Verwaltungsgerichtshof den Rechtsschutz von islamischen Religionsgemeinschaften in „nicht mehr vertretbarer Weise“ verkürzt. Es muss neu entschieden werden. Bekir Altaş weiter:

„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weckt die Hoffnung auf eine dringend notwendige Korrektur in Hessen. Die politische Entscheidung der Schwarz-Grünen Landesregierung, den islamischen Religionsunterricht ohne Beteiligung von islamischen Religionsgemeinschaften quasi unter staatliche Regie zu setzen, war aus mehreren Gründen falsch.

Schwarz-Grün verletzte damit nicht nur den Anspruch muslimischer Schülerinnen und Schüler auf ordentlichen, bekenntnisorientierten Religionsunterricht an Schulen, sondern war auch verfassungsrechtlich bedenklich: Der Staat kann und darf bekenntnisorientierten Religionsunterricht nicht erteilen. Punkt.

Dass hessische Gerichte den klagenden Religionsgemeinschaften keinen einstweiligen Rechtsschutz gewähren wollten, zeigte, wie sehr sich auch die Rechtsprechung von politischen Diskursen beeinflussen lässt bei der ‚Rechtsfindung‘. Entsprechend deutlich ist jetzt die Rüge des Bundesverfassungsgerichts ausgefallen. Die obersten Verfassungsrichterinnnen und -richter bemängeln in ihrem Beschluss eine nicht mehr ‚nachvollziehbare Auslegung‘ und eine ‚unvertretbare‘ Verkürzung des Rechtsschutzes der Kläger. Kritischer hätten sie es nicht formulieren können.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass die hessischen Richterinnen und Richter diese zweite Chance nutzen und eine Entscheidung fällen, die sich an Recht und Gesetz orientiert und nicht an populistischen Diskursen. Das ist wichtig, um das Vertrauen von Musliminnen und Muslime in den Rechtsstaat nicht auf eine weitere Probe zu stellen.“

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