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Hutba: Zakat richtig berechnen

16. Mai 2019 Koran Tasbih Grün
Koran Tasbih Grün

Verehrte Muslime!

Die Zakat gehört zu den wichtigsten Pflichten jedes Muslims, sofern er finanziell dazu in der Lage ist. Dies können wir an vielen Stellen des Korans nachlesen, z. B.: „Verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakat und beugt euch mit den Beugenden (im Gebet).[1]

Die Zakat kann sowohl persönlich als auch von einer zuständigen Stelle eingesammelt und zweckmäßig verteilt werden. Im Koran heißt es dazu: „Nimm von ihrem Vermögen eine Spende, um sie dadurch zu reinigen und zu läutern, und bete für sie. Siehe, deine Gebete bringen ihnen Beruhigung. Und Allah ist hörend und wissend.“[2]

Abû Ayyûb al-Ansârî (r) berichtet, dass eines Tages ein Mann zum Propheten kam und fragte: „O Gesandter Allahs! Nenne mir eine Tat, die mich zum Paradies führen und vom Höllenfeuer befreien wird.“ Der Prophet antwortete: „Diene Allah und geselle ihm nichts bei, verrichte das Gebet, zahle die Zakat, und pflege die Verwandtschaftsbande.“[3]

Liebe Geschwister!

Es ist wichtig zu wissen, wieviel Zakat für welche Vermögensgüter gezahlt werden muss. An dieser Stelle möchte ich an grundlegende Regeln der Zakat erinnern: Die Zakat ist für fünf Arten von Vermögengütern zu entrichten. Dazu gehören Geld, Gold, Silber, einschließlich Besteck, Schmuck usw. Weiterhin gehören landwirtschaftliche Produkte, Handelswaren, aber auch Vieh und Bodenschätze dazu. Wer mindestens 80 Gramm Gold oder 560 Gramm Silber oder mindestens denselben Wert an Geld besitzt, muss 2,5 % dieses Vermögens, also 1/40, als Zakat zahlen. Wer darüber hinaus noch Vermögen hat, muss auch davon 2,5% als Zakat entrichten.
Die Zakat ist einmal jährlich zu entrichten, ihre Höhe sollte so früh wie möglich berechnet werden.

Verehrte Muslime!

Die Höhe der Zakat für jeden Vermögenswert muss genauestens berechnet werden. Wer zur Zahlung der Zakat verpflichtet ist, sollte diese Ibâda sorgfältig ausführen. Die Berechnung kann grundsätzlich selbständig durchgeführt werden. Alternativ kann man sich auch beraten lassen. Jeder, der das tun möchte, kann sich an die Zuständigen des Zakat- und Fitra-Fonds, die Zakat-Berechnungshotline oder die Zakat-Beratung wenden, die die IGMG-Zentrale seit einigen Jahren in den Gemeinden anbietet.

Eine weitere wichtige finanzielle Ibâda ist die Fitra-Abgabe, die während des Ramadans zu entrichten ist. Diese ist verpflichtend für jeden Muslim, der sich selbst versorgt, und beträgt 10 € pro Person. Ein Familienversorger muss die Fitra auch für seinen Ehepartner und seine Kinder bezahlen. Für eine Familie mit drei Kindern ist z. B. eine Fitra-Abgabe von insgesamt 50 € zu entrichten.

Einer Überlieferung des Propheten zufolge beseitigt die Fitra-Abgabe Mängel und Verfehlungen, die während des Ramadans begangen wurden.[4] In diesem Sinne laden wir jeden herzlich ein, seine Zakat- und Fitra-Abgaben richtig zu berechnen, bei Schwierigkeiten Hilfe einzuholen und sie an unseren Zakat- und Fitra-Fonds zu geben. Wir haben uns dazu verpflichtet, die gesammelte Zakat für die im Koran genannten Menschengruppen und Zwecke aufzuwenden.

Möge Allah alle unsere Ibâdas annehmen. Möge Allah uns durch den Ramadan reinigen. Âmîn.

[1] Sure Bakara, 2:43, 110; Sure Hadsch, 22:78; Sure Nûr, 24:56; Sure Mudschâdala, 58:13; Sure Muzzammil, 73:20
[2] Sure Tawba, 9:103
[3] Buhârî, Zakat, 1, Adab, 10; Muslim, Îmân, 12, 14
[4] Abû Dâwûd, Zakat, 18, Hadith Nr. 1609

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