Freitagspredigt

Hutba – Unsere Hochzeitsbräuche

01. Juni 2012

Verehrte Muslime,

der Gesandte Allahs sagte: „Ein Mann, der keine Ehefrau hat, ist arm.“ Daraufhin fragten ihn seine Gefährten: „Selbst wenn er viel besitzt?“ „Selbst wenn er viel besitzt“, erwiderte unser Prophet. Er sagte außerdem: „Eine Frau, die keinen Ehemann hat, ist arm.“ „Selbst wenn sie viel besitzt?“, fragten ihn die Prophetengefährten wieder. Und wieder war seine Antwort: „Selbst wenn sie viel besitzt.“ (Rudânî, Dscham’ul-Fawâid, 2/231) Diese Worte geben uns zu verstehen, dass ein guter Ehepartner nicht nach materiellen Maßstäben beurteilt werden kann. Solange man keinen Ehepartner hat, mit dem man sein Leben teilen kann, nützt es nichts reich zu sein.

Liebe Geschwister,

über den Weg, ein Ehepaar zu werden, also die Eheschließung (Nikâh), sagte der Gesandte: „Für zwei Menschen, die einander lieben, gibt es nichts Schöneres als die Eheschließung.“ (İbni Mace, Nikâh, 1) Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Gründung einer Familie ist die Hochzeit. Durch sie wird die Eheschließung bekannt gegeben. In einer Überlieferung heißt es: „Gebt die Eheschließung bekannt! Heiratet in den Gebetsstätten und spielt danach Tamburin! Denn das, was das Erlaubte vom Unerlaubten trennt, ist die Bekanntgabe.“ (Tirmizî, Nikâh, 6) Hinter diesen Empfehlungen steckt die Absicht, die Hochzeit der Öffentlichkeit zu verkünden. Freunde, Verwandte und Familienangehörige, ja die gesamte Gesellschaft, werden bei diesem Fest Zeuge des Versprechens von Mann und Frau.

Liebe Geschwister,

unter den Muslimen auf aller Welt gibt es unterschiedliche Hochzeitsbräuche und -traditionen. Für uns ist dies ein kultureller Reichtum. Gleichzeitig gibt es einige Dinge, bei denen Feingefühl gefragt ist oder auf die man unbedingt achten sollte. Der Gesandte Allahs hat zum Beispiel die Musik zwar erlaubt. Aber wie bei allen anderen Dingen in unserem Leben, sollte man auch hier Maß halten.

Das gilt auch für das Hochzeitsfest selbst, und vor allem für das Hochzeitsessen. Allahs Gesandter sagte: „Das Hochzeitsessen am ersten Tag ist rechtens, am zweiten Tag ist es Sunna und am dritten Tag ist es Prahlerei. Und wer prahlt, dessen Prahlerei macht Allah offenkundig.“ (Abû Dâwûd, II, 307) Demnach sollten Freunde, Verwandten und vor allem finanziell nicht so gut gestellte Menschen, ohne eine materielle Gegenleitung zu erwarten, zu dem Hochzeitsessen eingeladen werden. In einer Überlieferung heißt es: „Das schlechteste Essen ist ein Hochzeitsessen, zu dem die Reichen, aber nicht die Armen eingeladen werden. Wer einer Einladung nicht folgt, handelt Allah und seinem Gesandten zuwider.“ (Buchârî, Ni­kâh, 72)

Verehrte Geschwister,

die Vielfalt der Bräuche bei unseren Hochzeitsfeiern sollte als kulturelle Vielfalt und als Zeichen der Weite des Islam aufgefasst werden. Doch, so wie in allen anderen Lebensbereichen, sollten wir dabei die Prinzipien unserer Religion (Dîn) nicht aus den Augen verlieren und uns von jeglicher Prahlerei fernhalten. Denn das Wesentliche ist nicht die Hochzeit selbst, sondern der Beginn einer glücklichen Ehe.

IGMG-Irschadabteilung

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