Freitagspredigt

Hutba: Organtransplantation im Islam

14. Dezember 2012

Verehrte Muslime,

unser Leben ist eine Gabe Gottes, aber gleichzeitig auch eine Prüfung. Zu den kostbarsten Gaben gehört wohl unsere Gesundheit. Im Unterschied zu seinen anderen Geschöpfen hat uns Allah auch mit Verstand und einen freien Willen ausgezeichnet.

Doch wurden wir mit alledem nicht allein gelassen. Gott hat uns auch über die Gründe und Ziele unserer Erschaffung aufgeklärt. Damit jeder Mensch diese Ziele verwirklichen kann, also seiner Aufgabe als „Diener Allahs“ gerecht werden kann, legt unsere Religion großen Wert auf die Gesundheit und einen gesunden Körper. Der Gesandte Allahs, Muhammad (saw), sagte: „Es gibt zwei Dinge, dessen Wert sich der Mensch nicht bewusst ist: Ein gesunder Körper und freie Zeit.“ (Buchârî, Rikâk, 1)

Liebe Geschwister,

leider gibt es auch Menschen, die im Laufe ihres Lebens erkranken oder schon mit diesen geboren werden. Häufig haben sie Probleme mit einem ihrer Organe und benötigen eine Organtransplantation. Wir wissen, dass es zahlreiche Menschen gibt, die infolgedessen unter schweren Bedingungen leben müssen und lange Zeit auf eine Organtransplantation warten. Diesen Menschen gegenüber haben wir eine besondere Verantwortung.

Allerdings haben viele Muslime Zweifel, ob Organspenden im Islam überhaupt erlaubt sind. Viele befürchten, dass eine Organtransplantation nicht mit der Achtung gegenüber dem menschlichen Körper vereinbar ist, der uns schließlich von Allah anvertraut wurde. Unser Prophet Muhammad (saw) sagt aber: „Lasst euch behandeln, denn Allah hat für jede Krankheit eine Heilung erschaffen – außer für das Altern.“ (Tirmizî, Tib, 1)

Aus diesem Grund haben Gelehrte Grundsätze formuliert wie zum Beipsiel „Notwendigkeiten heben Verbotenes auf.“ (Mecelle, 21. Artikel) und „Notwendigkeiten werden nach ihrem eigenen Betrag ermessen.“ (Mecelle, 22. Artikel) Somit werden Organtransplantationen als erlaubt eingestuft, wobei aber ein Gleichgewicht zwischen Nutzen und Schaden gewahrt werden muss. Dementsprechend muss erst festgestellt werden, dass tatsächlich eine Notwendigkeit besteht. Denn sonst darf keine Transplantation durchgeführt werden. Das Einverständnis des Spenders muss auf jeden Fall eingeholt werden. Wenn das nicht möglich ist, muss das Einverständnis seiner Angehörigen eingeholt werden, und wenn auch das nicht möglich ist, müssen die zuständigen Behörden entscheiden. Dabei muss beachtet werden, dass der Organverkauf strengstens untersagt ist.

Verehrte Muslime,

natürlich möchte sich kaum jemand vorstellen, dass nach dem Tod der Körper geöffnet und Organe entnommen werden. Dieser Gedanke ist uns genauso unangenehm, wie der Gedanke an den Tod selbst. Gleichzeitig tun wir uns aber auch schwer, an die verzweifelten Menschen – ob Muslim oder nicht – und ihre Familien zu denken. Sie müssen manchmal jahrelang mit Krankheiten kämpfen, weil sich kein Spender findet. Wir müssen uns in die Lage dieser Menschen versetzen und uns unserer Verantwortung ihnen gegenüber bewusst werden.

IGMG Irschadabteilung

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