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Hutba: Notwendigkeit und Verbindlichkeit der Eheschließung
01. November 2019Verehrte Muslime!
Im Islam gilt die Eheschließung als bindend. Braut und Bräutigam verpflichten sich, in der Ehe Verantwortung zu übernehmen. Das gilt auch dann, wenn die Eheschließung noch vor der Hochzeitszeremonie stattfindet. Der Ehevertrag tritt also nicht erst mit der Hochzeit in Kraft, sondern ist unmittelbar nach der Eheschließung gültig. Die Hochzeit ist lediglich die Bekanntgabe der Heirat.
„Nikâh“ bedeutet wörtlich so viel wie „zusammenschließen“, „zusammenbringen“, aber auch „heiraten“ und „Intimität“. Im Islam ist mit „Nikâh“ ein Ehevertrag gemeint, der gewisse Bedingungen hat. Der Ehevertrag ist das Fundament der Familiengründung und gilt sogar als Ibâda.
Außerdem räumt er den Eheleuten eine nur für beide bestimmte Privatsphäre ein. Im Koran heißt es: „Verheiratet die Ledigen unter euch und eure Diener und Dienerinnen. Wenn sie arm sind, wird Allah sie aus seinem Überfluss reich machen; denn Allah ist großzügig und wissend.“[1]
Liebe Geschwister!
Mit den folgenden Worten macht uns der Gesandte Allahs ﷺ auf die Wichtigkeit der Eheschließung aufmerksam: „Die Eheschließung gehört zu meiner Sunna. Wer nicht nach meiner Sunna handelt, gehört nicht zu mir.“[2] Über die Ernsthaftigkeit des Ehevertrags sagte er ﷺ folgendes: „Es gibt drei Dinge, die ernst sind, wenn sie ernst gemeint sind, aber auch ernst sind, wenn sie aus Spaß geäußert werden: Heirat, Scheidung und Rückkehr (zur Frau nach einer umkehrbaren Scheidung).“[3]
Der Ehevertrag darf also nicht unterschätzt werden, denn er schützt die kommenden Generationen. Er bewahrt den Muslim außerdem davor, Unzucht zu begehen. Unser Prophet ﷺ sagte: „Wer immer in der Lage dazu ist, sollte heiraten, denn so ist es einfacher, den Blick zu senken und die Keuschheit zu bewahren. Wer das nicht vermag, soll fasten, um Schlechtes zu verhindern.“[4]
Eine Gesellschaft verfällt, wenn die Familien zerbrechen. Nur wenn die Familienstruktur intakt ist, kann der Verfall aufgehalten werden. Die Familiengründung auf Grundlage des Nikâh gilt deshalb als heilig. Eine Frau und ein Mann, die sich gegenseitig das Ja-Wort geben und den Ehevertrag eingehen, nehmen gleichzeitig auch eine große Verantwortung auf sich und verpflichten sich zu den Aufgaben einer Ehe.
Verehrte Muslime!
Es kommt vor, dass junge Leute bereits während ihrer Verlobungszeit in Einvernehmen mit ihren Eltern nach islamisch gültigen Kriterien heiraten. Viele möchten damit möglichen Sünden aus dem Weg gehen. Es kommt aber auch vor, dass sie sich dann in dieser Phase trennen. Häufig nehmen sie dann den islamischen Ehevertrag und das Scheidungsrecht nicht ernst. Daher ist es besser, die Verlobungszeit nicht zu sehr auszudehnen und die Hochzeit bald anzusetzen, um mögliche Probleme und Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Wichtig ist, dass beide Seiten wissen, zu was sie „Ja“ sagen. Sie sollten sich bewusst sein, dass sie einen wichtigen Schritt gehen. Außerdem sollten junge verlobte Paare stets darauf achten, die Grenzen des Anstands einzuhalten.
Mögen wir zu jenen gehören, die die Bedeutung und den Wert der Eheschließung wahrhaftig verstehen. Âmîn
[1] Sure Nûr, 24:32
[2] Ibn Mâdscha, Nikâh, Hadith Nr. 1846
[3] Abû Dâwûd, Talâk, Hadith Nr. 2194
[4] Muslim, Nikâh, 1, Hadith Nr. 1400