Freitagspredigt
Hutba: Hilfspaket-Kampagne / Zakat-Vorbereitungen
26. April 2019Verehrte Muslime!
Nicht mehr lange und es beginnt der Monat Ramadan, auf den wir uns schon so lange freuen und vorbereiten! Diesen segensvollen Monat mit Ibâdât wie Mukâbala, dem Tarâwîh-Gebet, Sahûr, Fasten und Fastenbrechen verbringen zu können, ist eine große Gunst. Möge Allah der Erhabene es uns allen ermöglichen.
Hier zulande können wir den Fastenmonat unter guten Bedingungen ausleben – Alhamdulillah. Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass es aber weltweit viele bedürftige Familien gibt, die zum Sahûr und Fastenbrechen kaum etwas zu Essen haben. Es ist unsere Aufgabe da zu helfen, wo es nötig ist.
Die Hilfspaket-Kampagne der Spendenorganisation Hasene mit dem Slogan „Ein Hilfspaket – Tausendfache Freude“ neigt sich langsam dem Ende zu. Im Rahmen der Kampagne werden in 55 Ländern Hilfspakete für zehntausende Bedürftige verteilt. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen machen sich in Kürze auf den Weg. Wer auch daran teilhaben möchte, sollte unverzüglich seinen Beitrag abgeben.
Liebe Geschwister!
Neben den eben genannten Ibâdât wie Mukâbala, dem Tarâwîh-Gebet und dem Fasten, sollten wir auch die dritte Säule des Islams – die Zakat – nicht vergessen. Wie wichtig die Zahlung der Zakat ist, erkennen wir daran, dass die Zakat und das Gebet in unzähligen Versen zusammen erwähnt werden. Nachdem Allah in der Sure Al-Maâridsch die Ablehner tadelt, beschreibt Er die Gläubigen folgendermaßen: “Doch anders sind die Betenden, die in ihren Gebeten beständig sind und einen bestimmten Anteil in ihrem Vermögen haben für die Bittenden und Bedürftigen.”[1] Mit dem Anteil im Vermögen der Gläubigen, das den Bittenden und Bedürftigen zusteht, ist die Zakat gemeint.
Als der Prophet ﷺ Muâdh b. Dschebel (ra) in den Jemen entsandte, forderte er ihn auf den Menschen zuerst den Tawhîd, dann das Gebet und dann die Zakat zu lehren.
Er sagte sinngemäß: “Lehre sie, dass Allah ihnen die Zakat zur Pflicht gemacht hat. Sie wird von ihren Reichen genommen und an ihre Armen übergeben.”[2] Die Aufgabe von Muâdh (ra) war die Einsammlung und Verteilung der Zakat.
Verehrte Gläubige!
Zusammengefasst ist Zakat die Pflichtabgabe, die der Muslim von seinem Vermögen nach Abdeckung der Bedürfnisse seiner Familie ab einem bestimmten Maß abgeben muss sobald ein Jahr darüber vergangen ist. Der abzugebende Anteil ist ein Vierzigstel – oder in anderen Worten 2,5% nachdem der Nisâb – also der Grenzwert erreicht ist. Das gesammelte Zakatgeld wird an die im Koran angegebenen acht Kategorien von Personen verteilt.
Wer den Grenzwert erreicht hat, darf nach Eintreffen der Zeit die Zahlung der Zakat nicht aufschieben. Denn es handelt sich dabei um keine freiwillige Spende, sondern einen Befehl Allahs.
Liebe Geschwister!
Auch wenn es sich hierbei um eine Pflichtabgabe handelt, ist sie mit einem großen Lohn verbunden. Allah der Erhabene sagt: “Verrichtet das Gebet und zahlt die Zakat. Was auch immer ihr an Gutem tut, so findet ihr es bei Allah vor. Ohne Zweifel sieht Allah alles, was ihr tut.”[3] Deshalb können wir die Zakat als eine Art Investition in unser eigenes Konto im Jenseits betrachten.
Wir sollten uns ständig vor Augen führen wie gut es uns geht und dementsprechend Allah dafür danken. Wahre Dankbarkeit heißt nicht nur „Alhamdulillah“ zu sagen, sondern gleichzeitig auch die Pflichten zu erfüllen, die damit einhergehen.
Verehrte Muslime!
Beim Einsammeln und Verteilen der Zakat und der Zakat Al-Fitr basieren wir uns als Gemeinde auf die Weisheiten der koranischen Anweisungen. Um unser Fortbestehen als Muslime in unseren Ländern zu sichern, unterstützen wir verschiedene Projekte, die Armen, Bedürftigen, Schülern, Unterdrückten und letztendlich allen unseren Geschwistern zugutekommen.
Deshalb lasst uns im gesegneten Monat Ramadan, der uns bevorsteht unsere Pflicht als Muslime erfüllen und uns dementsprechend schon mal vorbereiten, indem wir unsere Zakatbeträge berechnen. Möge Allah eure Zakat und auch alle anderen Ibâdât annehmen.
[1] Sure Al-Maâridsch, 70:22-24
[2] Bukhârî, Zakat, 97; H. No:1496
[3] Sure Al-Bakara, 2:110