Freitagspredigt

Hutba: Behinderte Menschen nicht behindern

12. April 2013

Verehrte Muslime,

unser Wegweiser, der Koran, macht keinen Unterschied zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Das Ziel des Korans ist die Rettung und das Glück jedes einzelnen Menschen. Der Wert eines Menschen kann nur anhand seines Takwâ (Gottesbewusstsein) gemessen werden. Der einzige Unterschied zwischen Menschen mit und ohne Behinderung ist, dass Menschen mit Behinderung in einigen Bereichen des Lebens nicht dieselbe Verantwortung tragen wie andere. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Unterschiede. Doch trotzdem erlauben sich manche dieses oder jenes Urteil über Menschen mit Behinderungen. Aber wer von uns hat denn schon die Kraft, Allah in angemessener Weise für all das zu danken, das er uns gegeben hat? Wer weiß denn schon, was in der nächsten Minute mit ihm passieren wird? Wie können wir es uns erlauben, über andere Menschen zu urteilen, wenn wir darauf keine Antwort geben können?

Liebe Geschwister,  

ein gesunder Verstand und Körper sind ein unvergleichlicher Segen. Sie sind ein Geschenk Allahs, das er seinen Geschöpfen ohne eine ihm gebührende Gegenleistung macht. Er kann uns einen gesunden Verstand oder Körper schenken oder auch nicht. Und wenn er möchte, kann er es uns auch wieder nehmen. Er ist in seinem Wesen und in seinen Taten unfehlbar und makellos. Im Gegensatz dazu neigt der Mensch oft zu schlechten Gedanken oder Taten. Ein Beispiel hierfür ist der Gedanke, dass ein Neugeborenes mit einer Behinderung ein Unglück sei. Denn eigentlich sollte man diese Kinder und deren Eltern um ihre Belohnung im Jenseits beneiden. Wir sollten uns vor Augen führen, dass Menschen mit einer Behinderung andere Menschen zum Denken anregen. Menschen ohne Behinderung sollten den Wert ihrer Gesundheit zu schätzen wissen und ihrem Schöpfer dafür danken. Hinter jeder Tat Allahs steckt eine Weisheit, die für uns nicht immer erkennbar ist.

Schauen wir einmal in die ersten Verse der Sure Abasa. Hier wird ein Ereignis zwischen einem Blinden und unserem Propheten Muhammad (s) beschrieben. „Er runzelte die Stirn und wandte sich ab, weil der Blinde zu ihm kam. Was aber ließ dich wissen, dass er sich nicht läutern wollte oder Belehrung suchte und die Belehrung ihm genützt hätte? Was aber den betrifft, der glaubt, auf niemand angewiesen zu sein, den empfingst du, ohne dich daran zu stören, dass er sich nicht läutern will! Was aber den betrifft, der voll Eifer zu dir kommt und voll (Gottes-)Furcht ist, um den kümmerst du dich nicht!“ (Sure Abasa, 80:1-10) Die blinde Person, von der hier die Rede ist, ist der spätere Prophetengefährte Abdullah bin Ummi Maktûm (r). Eine Prophetengefährtin aus Medina sagte über ihn: „Die ersten, die zu uns kamen waren Mus’ab bin Umayr und Ibni Ummi Maktûm. Sie lehrten der Bevölkerung (in Medina) den Koran.“ (Buchârî, Manâkib al-Ansâr, 46) Abdullah bin Ummi Maktûm (r) rief neben Bilâl al-Habaschî (r) auch zum Gebet leitete es manchmal auch. All das zeigt uns, dass es zwischen der Behandlung eines Menschen mit und ohne Behinderung keinen Unterschied geben darf.

Verehrte Muslime,

sollten wir Menschen mit Behinderung anders behandeln, dann nur um ihnen und ihrer Familie das Leben zu erleichtern. Wir sollten sie nicht bemitleiden, sondern auf Grund ihrer Geduld und Kraft zu ihnen hinaufschauen und uns ein Beispiel an ihnen nehmen. Wenn es etwas gibt, das wir tun sollten, dann, sie nicht zu behindern.

IGMG Irschadabteilung

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