Freitagspredigt
Hutba – Die Absicht ist das Maß der Handlung
30. Juli 2010Verehrte Muslime,
für Allah sind sowohl die Worte und Handlungen als auch das Innere der Menschen von Bedeutung. Ohne Zweifel ist das Schönste, was der Mensch über die Lippen bringen kann, die Worte „Lâ ilâha illallâh“. Dem Sprechen dieses Bekenntnisses (Ikrâr) folgt die Bestätigung (Tasdîk) der Bedeutung dieser Worte, und das in dem Bewusstsein der Verantwortung, die diese Bezeugung mit sich bringt.
Verehrte Geschwister,
ein Muslim ist jemand, dessen Worte, Handlungen und Gedanken Allahs Willen folgen. Jeder Muslim wird sich deshalb seiner Absicht (Niyya) vergewissern, um Gottes Wohlwollen zu erlangen. Nur dann darf er auf eine Belohnung hoffen. Jede noch so kleine Handlung, hinter der eine gute Absicht steckt, wird vielfach belohnt, doch jede Handlung mit der falschen Absicht hat keinen Wert und wird nicht belohnt. In einem Hadith heißt es:
„Wer beabsichtigt etwas Gutes zu tun, aber nicht dazu kommt, wird belohnt, als hätte er es getan. Wenn er die Absicht fasst und es auch durchführt, wird er zehn- bis siebenhundertfach oder noch mehr belohnt. Wer eine schlechte Absicht fasst, sie aber nicht umsetzt, wird belohnt, als hätte er etwas Gutes getan. Wer aber etwa Schlechtes beabsichtigt und es auch durchführt, dem wird nur eine schlechte Tat verzeichnet.“ (Buchârî)
„Auf der Welt gibt es vier Gruppen von Menschen: 1) Allah hat einem seiner Geschöpfe Vermögen und Wissen gegeben und dieser fürchtet sich vor Allah, ist gut zu seinen Verwandten und weiß, dass Allah ein Anrecht an dieses Vermögen und Wissen hat. Dieses Geschöpf ist auf der höchsten Stufe. 2) Ein anderer hat weder Besitz noch Wissen, doch hat er nur gute Absichten. Er sagt: „Wenn ich Vermögen besäße, würde ich es wie jene Person für gute Dinge ausgeben.“ Diese Person wird gemäß ihrer Absicht belohnt. Die Belohnung der ersten und zweiten Person sind gleich. 3) Wieder ein anderer besitzt Reichtum, aber kein Wissen. Er gibt sein Vermögen nach Lust und Laune aus, fürchtet Allah nicht, kommt seinen Plichten gegenüber seinen Verwandten nicht nach und weiß nicht, dass Allah ein Anrecht hat. Die Situation dieser Person sieht düster aus. 4) Und dann gibt es noch denjenigen, der weder über Besitz noch über ein Wissen verfügt. Er sagt: „Wenn ich Reichtum besäße, würde ich es auf diesem und jenem schlechten Weg ausgeben.“ Auch dieser wird gemäß seiner Absicht beurteilt. Die Sünde dieser beiden ist gleich.“ (Tirmizî)
Verehrte Muslime,
eine Absicht zu fassen heißt sich seiner Handlungen bewusst zu sein. Deshalb ist sie auch eine Voraussetzung des Gottesdienstes (Ibâda), die keine reinen Rituale darstellen, sondern von dem Gläubigen in vollem Bewusstsein seiner Handlungsweise verrichtet werden sollen. Über die Folgen einer Handlung, die nicht mit der richtigen Absicht, durchgeführt wird, sagte unser Prophet, Muhammad (saw): „Die Taten des Dieners werden Allah in einem verschlossenen Umschlag präsentiert. Allah sagt: „Werft diese Umschläge weg, denn bei den Handlungen wurde nicht mein Wohlwollen beabsichtigt. Aber schreibt ihm diese Handlungen auf.“ Die Engel fragen: „O Herr, dieser Diener hat keine der Handlungen vollbracht.“ „Ja, er hat es nicht getan, aber beabsichtigt. Er wird belohnt, als hätte er es getan.“, sagt Allah.“ (Dare Kutni)
Wir möchten unsere Hutba mit einem Vers und einem anderen Hadith beenden. Im Koran heißt es: „Es war ihnen jedoch nichts anderes geboten worden, als Allah zu dienen, reinen Glaubens und lauter, und das Gebet zu verrichten und die Steuer zu zahlen; denn das ist die richtige Religion.“ (Sure Bayyina, [98:5]) Unser Prophet sagte: „Der Muslim, dessen Absicht gut ist, kommt in das Paradies.“ (Daylamî)
IGMG-Irschadabteilung