Pressemitteilung
Forderung nach Kopftuchverbot für Kinder ist absurd
17. Mai 2019„Aufgabe der Integrationsbeauftragten ist es, die Integration zu fördern und nicht die Ausgrenzung. Ihre Forderung nach Kopftuchverbot schürt Vorurteile und grenzt Muslime aus.“, erklärt Handan Yazıcı, Vorsitzende der Frauenorganisation Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist die Forderung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz, nach einem Kopftuchverbot für kleine Mädchen. Handan Yazıcı weiter:
„Der Vorstoß der ‚Integrationsbeauftragen‘ Annette Widmann-Mauz ist absurd. Zunächst einmal stellt sich die Frage, warum sie eine solche Diskussion anstößt. Sie tut weder Muslimen noch der Gesamtgesellschaft einen Gefallen damit. Solche Debatten polarisieren, schüren Vorurteile gegenüber Muslimen und grenzen sie aus.
Die Erfahrung zeigt, dass bei jeder Debatte darüber Kinder in Schulen häufiger angefeindet, schikaniert und beleidigt werden. Die Zahl solcher Beschwerden von besorgten Eltern, die uns als Religionsgemeinschaft während solcher Debatten erreichen, steigt deutlich an. Der gesetzliche Auftrag der Integrationsbeauftragten ist die Förderung der Integration und nicht die Ausgrenzung von Muslimen.
Hinzu kommt, dass das Thema bereits mehrfach diskutiert und aus guten Gründen wieder in die Akten gelegt wurde. Ein Verbot ist unvereinbar mit unserer Verfassung, denn es würde unzulässig in das verfassungsrechtlich garantierte Erziehungsrecht der Eltern eingreifen und eine unbegründete Verletzung der Religionsfreiheit bedeuten.
Gründe, die für ein Verbot vorgeschoben werden, sind hingegen allesamt spekulativ und damit substanzlos. Weder liegen Erhebungen zum Thema vor, noch eine einzige Untersuchung darüber, ob die Vorwürfe zutreffen. Widmann-Mauz fordert hier etwas ins Blaue hinein und tut niemandem einen Gefallen damit.
Niemand befürwortet Zwang in der Religion. Das ist gesetzt und braucht nicht diskutiert zu werden. Wenn Kinder jedoch aus eigenem Wunsch heraus ein Kopftuch tragen, weil sie ihrer Mutter nacheifern oder weil sie es spielend ausprobieren wollen, darf und kann niemand etwas dagegen haben. Jedes Kind hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und das Recht auf ein selbstbestimmtes Heranwachsen in Obhut seiner Eltern. Hiervon sind muslimische Kinder selbstverständlich nicht ausgeschlossen.“