Pressemitteilung

Europarechtswidrige Politik der Bundesregierung nicht nachvollziehbar

26. September 2011

„Es wird zunehmend deutlich, dass Verschärfungen des Aufenthaltsgesetzes der vergangenen Jahre auf türkische Staatsbürger nicht anwendbar sind, weil sie gegen das Assoziationsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft verstoßen. Diese Rechtsauffassung ist mittlerweile Konsens unter Rechtsexperten. Nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat auf diesen Rechtsverstoß hingewiesen. Berichten zufolge hat auch die EU-Kommission in einer Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof die europarechtswidrige Politik der Bundesregierung gegenüber türkischen Staatsbürgern kritisiert.

Dass die Bundesregierung türkische Staatsbürger dennoch den Verschärfungen des Aufenthaltsrechts unterwirft, ist für die Betroffenen nicht nachvollziehbar und enttäuschend. Die langfristigen Schäden sind irreparabel. Wie Studien belegen, sind es gerade türkische Zuwanderer, die dem deutschen Rechtsverständnis und der Rechtsstaatlichkeit großes Vertrauen entgegenbringen und es zu schätzen wissen.

Wenn jetzt aber die Bundesregierung wider besseres Wissen gegen Recht und Gesetz verstößt, erfährt dieses unschätzbar wichtige Vertrauen Irritationen. Dabei sollte es Ziel einer durchdachten Integrationspolitik sein, das Vertrauen dieser Menschen zu gewinnen. Unumgänglich ist dabei, selbst als gutes Vorbild voranzugehen.“

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