Pressemitteilung
EuGH: Keine innenpolitische Profilierung auf Kosten von Familien
10. Juli 2014Seit dem Jahr 2007 wird für den Ehegattennachzug aus der Türkei zu einem in Deutschland lebenden Ehepartner ein obligatorischer Sprachtest vor der Einreise gefordert. Die vermeintlich zur Bekämpfung von Zwangsheiraten eingeführte Hürde, behinderte jedoch nur die Familienzusammenführung und verhinderte oftmals jahrelang ein geregeltes Familienleben, wenn eines der Ehepartner aus der Türkei kommen sollte.
„Die Forderung Sprachnachweise schon im Herkunftsland beizubringen, hat weder messbar zur Integration der Betroffenen beigetragen, noch Zwangsheiraten verhindert. Vielmehr hat sie immer wieder junge Ehen an den Rand der Existenzfähigkeit gebracht. Faktisch verhinderte die Spracherfordernis nur noch den grundrechtlich geschützten Ehegattennachzug.
Das Gericht macht deutlich, dass vermeintliche innenpolitische Profilierung nicht auf Kosten von Familien geschehen darf. Diese Regelung taugte nur dazu, bestimmten Kreisen zu signalisieren, dass man alles in der Macht stehende versucht, um jegliche Zuwanderung nach Deutschland zu verhindern – auch wenn dabei gegen verfassungsmäßig verbriefte Rechte und internationale Verträge verstoßen wird. Erfreulich ist, dass der EuGH dieses politische Spiel nicht mitspielt und die Familienzusammenführung als „šein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens‘ ansieht. Damit ist zu hoffen, dass das Drama von teilweise jahrelang zum Getrenntleben gezwungenen Familien endlich ein Ende hat.“