Pressemitteilung
EuGH-Entscheidung zum Kopftuch höhlt Diskriminierungsschutz aus
14. März 2017„Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt und öffnet Missbrauch Tür und Tor. Der Gesetzgeber ist aufgefordert den Diskriminierungsschutz weiter zu stärken, damit Musliminnen vom Arbeitsleben nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich zweier Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EugH) zur Kündigung von Arbeitnehmerinnen mit Kopftuch. Bekir Altaş weiter:
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein herber Rückschritt für Musliminnen und für den allgemeinen Diskriminierungsschutz. Mit diesem Urteil erteilt der Gerichtshof Arbeitgebern quasi einen Freifahrtschein zur weiteren Aushöhlung des ohnehin schwachen Diskriminierungsschutzes.
Mit diesem Richterspruch werden Frauen mit Kopftuch erneut das Nachsehen haben. Sie werden aus dem Arbeitsleben gedrängt und damit auch in die wirtschaftliche Abhängigkeit. Das ist inakzeptabel. Insofern ist die Politik in der Pflicht, gesetzgeberisch Vorkehrungen zu treffen und den Diskriminierungsschutz zu stärken.
Denn die Wahrscheinlichkeit, dass auch diese Entscheidung sich in der Praxis unter dem Deckmantel der vermeintlichen Neutralität wie ein Lauffeuer verbreitet, ist groß. Dieser Effekt war schon nach der ersten Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und den darauffolgenden Kopftuchverboten in den Ländern zu beobachten.“