Pressemitteilung
Erst Menschenrechte etablieren, dann umverteilen
06. September 2017„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein wichtiges und gutes Signal. Bevor Geflüchtete jetzt aber umverteilt werden, muss gewährleistet sein, dass auch in Ländern wie Ungarn und Slowenien Menschenrechte eingehalten werden“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG), anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezüglich der Umverteilung von Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union. Bekir Altaş weiter:
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist erfreulich. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stehen gemeinschaftlich in der Pflicht, Geflüchtete aufzunehmen. Das ist ein wichtiges Signal für Europa. Dieser Verpflichtung können sich einzelne Länder nicht entziehen – egal wie rechtskonservativ die Regierung sein mag.
Mit diesem juristischen Erfolg ist die Arbeit aber nicht erledigt, sondern fängt erst an. Die Europäische Union ist nun aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Geflüchtete nicht nur aufgenommen werden, sondern auch der Menschenwürde entsprechende Bedingungen in den Aufnahmeländern vorfinden. Sonst laufen wir Gefahr, dass diese auf den ersten Blick erfreuliche Entscheidung zulasten der Geflüchteten geht.
Die Menschenrechtslage in einigen europäischen Ländern ist desolat. Hinzu kommt, dass die allermeisten Geflüchteten es erst gar nicht bis nach Europa schaffen und in afrikanischen Gefangenenlagern festgehalten werden – mit Willen und Unterstützung Europas. Diese Politik ist mit unseren Werten nicht vereinbar.
Wir fordern die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass sichere und legale Fluchtwege nach Europa geschaffen werden. Ebenso muss sie sich für eine solidarische Umverteilung innerhalb Europas einsetzen. Die Dublin-Regelung ist in diesem Sinne gescheitert. Schließlich muss sie sich dafür einsetzen, dass universelle Menschenrechte strikt geachtet werden. Menschenwürde ist nicht nur unantastbar, sondern auch unverhandelbar.“