Pressemitteilung

Beschneidungs-Gesetz: IGMG begrüßt Entwurf der Bundesregierung

10. Oktober 2012

„Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts herrscht Rechtsunsicherheit bei Muslimen und Juden. Aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen waren auch Ärzte und jüdische Mohels, die ebenfalls Beschneidungen durchführen, verunsichert. Das jetzt vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Beschneidungsgesetz schafft die ersehnte Abhilfe.

Besonders begrüßenswert ist, dass eine Lösung nicht durch eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs, sondern des Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch gefunden wurde. Das ist ein wichtiges Signal an die Betroffenen selbst und an die Beschneidungsgegner zugleich. Letztere hatten sich viel Mühe gegeben, die Tausende Jahre alte Praxis zu kriminalisieren.

Positiv hervorzuheben ist an dem Gesetz auch, dass kein Nachweis über die religiöse Motivation der Beschneidung verlangt wird, wie es die Berliner Übergangsregelung vorsah. Dies hätte viele Fragen aufgeworfen. Wer hätte nach welchen Kriterien bestimmen sollen und können, ob eine Begründung ausreicht? Ein großer Dank gebührt daher dem Gesetzgeber, der im Großen und Ganzen eine durchdachte, wohlwollende und zeitnahe Lösung gefunden hat.

Lediglich im Detail ergeben sich Fragen: So ist bei jedem ärztlichen Eingriff die umfassende Aufklärung ohnehin notwendig und wichtig. Nicht anders wurde auch bisher bei Beschneidungen verfahren. Hier stellt sich also die Frage nach der Notwendigkeit, dies überflüssigerweise noch einmal ausdrücklich vorzuschreiben. Ein zweiter Punkt betrifft die gesonderte Erwähnung des unbestimmten Begriffs „šKindeswohlvorbehalt‘. Das gesamte Erziehungsrecht wird bereits von diesem Vorbehalt bestimmt. Zu hoffen ist, dass die explizite Erwähnung im Beschneidungszusammenhang nicht zu unterschiedliche Praktiken aufgrund von unterschiedlichen Auslegungen führt und wir uns am Ende wieder über Rechtsunsicherheiten sorgen müssen.“

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