Gemeinschaft
KRM begrüßt das Urteil gegen Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
19. Oktober 2012Das Berliner Arbeitsgericht hat einer jungen muslimischen Frau Recht gegeben, die sich um eine Stelle als Zahnarzthelferin beworben hatte und aufgrund ihres Kopftuchs nicht eingestellt wurde. Das Gericht erklärte das Kopftuchverbot auf der Arbeitsstelle als rechtswidrig und diskriminierend. Das Kopftuch sei ein Ausdruck der eigenen Religiosität und ein Akt der Religionsausübung.