Pressemitteilung

Assoziationsrecht: Bundesregierung muss Gebührenabzocke beenden

20. März 2013

„Seit dem Assoziationsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind 50 Jahre vergangen. Ziel des Abkommens war, die Türkei schrittweise an Europa anzunähern, mithin die Integration türkischer Staatsbürger in den Arbeitsmarkt zu fördern. Eine wichtige Regelung ist das Verschlechterungsverbot aus dem Jahr 1980. Danach ist es den Vertragspartnern untersagt, die Rechte türkischer Arbeitnehmer zu beschränken.

Doch genau das ist mehrfach und insbesondere in den letzten Jahren geschehen. Das Assoziationsabkommen wurde dabei insbesondere von Deutschland komplett ausgeblendet, genauso unzählige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zugunsten türkischer Staatsbürger. Dass das Bundesverfassungsgericht jetzt eine Diskriminierung von türkischen Arbeitnehmern feststellt und als Korrektiv auftreten muss, um einer offen rechtswidrigen Praxis ein Ende zu setzen, spricht für sich und gegen die bisherige Politik der Bundesregierung. Sie ist aufgefordert, diese Entscheidung zum Anlass zu nehmen und die Rechte von türkischen Staatsbürgern zu achten.

Die Betroffenen wiederum sind aufgefordert, sich gegen überhöhte Gebührenbescheide zu wehren. Ihnen steht das Recht zum Widerspruch zu. Denn die lange Geschichte des Assoziationsabkommens zeigt, dass das Recht so lange nicht gewährt wird, bis man es sich juristisch erstreitet, so bedauerlich das auch ist.“

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