Pressemitteilung
Üçüncü zum Schulgebets-Urteil: „OVG drängt die Religion aus dem öffentlichen Raum und zwingt Uniformität auf“
28. Mai 2010Als unglücklich bezeichnete der Generalsekretär der IGMG, Oğuz Üçüncü, das Urteil des 3. Senats des OVG Berlin-Brandenburg (OVG 3 B 29. 09) zum islamischen Gebet auf dem Schulgelände. „Es ist unvermittelbar, Schülern/innen das Beten zu verbieten, wo doch diese weder dem Unterricht fernbleiben noch den Schulbetrieb anderweitig stören,“ so Üçüncü.
Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hatte entschieden, dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums in Berlin nicht berechtigt ist, das islamische rituelle Mittagsgebet während der Schulpause auf dem Schulgelände zu verrichten.
„Mit diesem Urteil drängt das OVG Religion noch ein Stück weiter aus dem öffentlichen Leben“, kritisiert Üçüncü. „Das Urteil ist geprägt von Ressentiments und Angst. Es widerspricht einem freiheitlichen Rechtsverständnis und zwingt eine Uniformität auf, die nicht das Geringste mit der pluralen Alltagskultur gemein hat.“
Das Gericht habe Recht, sagte Üçüncü, wenn es von der Vielfalt der Religionen an der Schule spricht. Es verstehe diese Pluralität jedoch nicht als eine Bereicherung, sondern sehe darin ein Konfliktpotential, dem nur mit Verboten begegnet werden kann. „Die Schule stellt ein Abbild einer mehr und mehr pluralen Gesellschaft dar“, stellte Üçüncü fest. „Für Schüler, Eltern, aber gerade auch Lehrer und Schulleitung ist dies der Ort, um diese Pluralität einzuüben und auszuleben. Dafür muss man jedoch auch bereit sein, Pluralität als Bereicherung zu verstehen und nicht sofort ein bedrohendes Konfliktpotential in jeder Differenz erkennen“, sagte Üçüncü.
In der Presse sei mittlerweile untergegangen, dass der Kläger gar nicht nach einem Gebetsraum verlangt hatte. Er wollte nur sein Gebet verrichten. Zu der Regelung mit dem Gebetsraum sei das Verwaltungsgericht nur aufgrund des unnachgiebigen Festhaltens der Schule und der Schulbehörde an einem Gebetsverbot gekommen.
„Insoweit erscheint das Anführen der erzieherischen Mittel, die auf gegenseitige Toleranz und Achtung ausgerichtet sind, nur noch wie ein Treppenwitz von Behörde und Gericht. Denn an dieser Toleranz und Anerkennung fehlt es offensichtlich gerade auf Seiten der Schulbehörde“, kritisierte Üçüncü. Es sei sowohl bezeichnend als auch ungeheuerlich, wenn der Prozessvertreter des Senats das Gebet als ein ‚Kollektivritus mit politischem Charakter‘ bezeichne. „Mit diesem Sprachgebrauch hat man auch das Kopftuch stigmatisiert“, so Üçüncü.
„Das Urteil des OVG verkennt zudem die Bedeutung der staatlichen Neutralität. Hier soll die staatliche Neutralität dadurch zur Geltung kommen, dass der Schüler zur religiösen Neutralität gezwungen wird. Dabei ist es der Staat, der religiös und weltanschaulich neutral sein muss, nicht der Bürger. Damit wird offensichtlich einem eigentlich als überwunden geglaubtem „šBesonderem Gewaltverhältnis‘ wieder Vorschub geleistet, wenn es um Religion geht. Von einem verfassungsrechtlich gebotenem schonenden Ausgleich kann bei diesem Urteil nicht gesprochen werden“, stellte Üçüncü fest und warnte: „Das Verhalten der Schule und das Urteil des OVG sägen an unserem säkularen Staatsverständnis. Mit dem Urteil drängt das OVG die Religion noch ein Stück weiter aus dem öffentlichen Leben. Das ist nicht der deutsche Säkularismus, den wir gerade erleben. Viel mehr gleiten wir sehenden Auges in eine Laicite französicher Prägung ab.“