Pressemitteilung
Anzeige wegen Beleidigung religiöser Gefühle
16. Februar 2001In einer heutigen Erklärung durch den Vorstand der IGMG (Islamische Gemeinschaft Milli Görüs) wurde mitgeteilt, dass man Strafanzeige gemäß Â§ 166 StGB gegen die TAZ wegen Beschimpfung religiöser Gefühle erstattet hat.
Die TAZ habe in einem Bericht über das Erdbeben in Indien mit dem Titel „Mullahs immer klüger‘, erschienen am 14.02.2001 auf Seite 19 mit folgender Textstelle; „Allah ist groß, Allah ist mächtig, er hat einen Arsch von drei Meter sechzig‘ Allah herabgewürdigt und durch die Beschimpfung besonders die Muslime in ihren religiösen Gefühlen verletzt. Generalsekretär Erbakan sagte: „Die Pressefreiheit ist wichtig und schützenswert, wir sind auch offen gegenüber sachlicher Kritik, aber Beleidigungen und Beschimpfungen dieser Art stellen einen Angriff auf das friedliche Zusammenleben und die gegenseitige Achtung dar‘. „Die Muslimische Gemeinschaft ist über die in ihrem Inhalt besonders verletzende Äußerung der Missachtung sehr gekränkt‘. „Es darf nicht einfach hingenommen werden, dass eine solche bösartige, geschmacklose Profanierung ohne Reaktion bleibt‘, meinte Erbakan und forderte die Muslime auf, in rechtlich zulässiger Weise zu protestieren. „Im Falle der Beleidigung eines Nichtmuslimischen Glaubensinhaltes wären wir in gleicher Weise aufgebracht‘, meinte Erbakan und wies daraufhin, dass die TAZ mit tendenziös anti-islamischer Berichterstattung bereits öfters aufgefallen sei.
„Wir erwarten von der Staatsanwaltschaft die Einleitung eines zügigen Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen der TAZ‘. „Ansonsten könnte nämlich das berechtigte Vertrauen der Muslime in die von der Rechtsordnung geschützte Respektierung ihrer Überzeugungen beeinträchtigt werden und dadurch auch die Intoleranz gegenüber den Muslimen gefördert werden. Eine derartige Tat darf demnach nicht ungeahndet bleiben‘. Auch erwarte Erbakan von der TAZ eine öffentliche Entschuldigung gegenüber den Muslimen.