Pressemitteilung
IGMG kritisiert mangelhafte Praxis bei Erteilung von Aufenthaltstiteln für ehemalige deutsche Staatsangehörige
14. Juli 2005„Täglich gehen zahlreiche Anrufe von Betroffenen bei der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs ein, die sich über die falsche und äußerst schleppende Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes in den Ausländerämtern beschweren und um Rat bitten“, bewertete der Generalsekretär der IGMG, Oguz Ücüncü, das Ende der Meldefrist für vermeintliche Doppelstaatler. Türkischstämmige Migranten, die zunächst die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatten, aber nach dem 31.12.1999 die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen haben, sollten sich in den meisten Bundesländern bis zum 30.06.2005 bei den Behörden melden. Die deutsche Staatsbürgerschaft war bei diesem Personenkreis durch die Wiedereinbürgerung in die türkische automatisch erloschen. Bereits mit einem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Januar 2005 wurden die Bundesländer auf die Rechtslage aufmerksam gemacht. Zahlreiche öffentliche Aufrufe an die türkische Bevölkerung folgten mit der Aufforderung, sich bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Versprochen wurde eine „wohlwollende Einzelfallprüfung“.
In vielen Bundesländern werde jedoch der Assoziationsratsbeschluss 1/80 EWG, wonach Arbeitnehmer kraft Beschlusses bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben, nicht berücksichtigt, kritisiert Ücüncü. Vielerorts wüssten Beamte nicht, wie sie mit den Betroffenen umgehen sollen, was zu Verzögerungen und sogar zur Nichtbearbeitung führe. Der Generalsekretär der IGMG hält diese Praxis für „äußerst integrationsfeindlich“ und bedauert die für die Betroffenen unzumutbare „mangelnde Kenntnis der Rechtslage“ seitens der Behörden. „Es kann nicht sein, dass ein türkischstämmiger Migrant, dem die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen wurde und der seit über 30 Jahren in Deutschland gearbeitet hat, alle drei Monate seine Aufenthaltserlaubnis verlängern muss“, sagte Ücüncü und wies auf die Härte der Regelung hin.
Das als Meilenstein der Integration bezeichnete Aufenthaltsgesetz hätte „das Vertrauen der ausländischen Bevölkerung bereits zutiefst erschüttert. Die äußerst bedauerliche Umsetzung des Gesetzes wird vor allem dazu führen, dass die Betroffen sich bei den Behörden nicht melden werden“. Auch würden Anträge auf Wiedereinbürgerung in den deutschen Staatsverband zurückgewiesen, obwohl in vielen Fällen sämtliche Voraussetzungen erfüllt seien, so der Generalsekretär der IGMG.