Pressemitteilung

IGMG hält Vorgehen des Bundesinnenministeriums zum Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei für bedauerlich

18. Juli 2005

Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, Oguz Ücüncü, fordert eine „unverzügliche Korrektur“ der allgemeinen Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei. In den Anwendungshinweisen werden die Behörden offen dazu aufgefordert, Türken vom Anwendungsbereich des Beschlusses herauszuhalten, in dem man die erstmalige Arbeitsaufnahme auf zunächst höchstens elf Monate befristet. „Denn sobald ein türkischer Arbeitnehmer mehr als ein Jahr ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber ordnungsgemäß beschäftigt ist, besitzt er kraft dieses Beschlusses ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht“, so Ücüncü. Begründet werde diese Aufforderung damit, dass die Verfestigungsregeln des ARB 1/80 im Ergebnis gegen den geltenden Anwerberstopp zuwider laufen würden.

Das am 12. September 1963 von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten mit der Türkei geschlossene Assoziationsabkommen hat zum langfristigen Ziel, die Türkei über eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die Errichtung einer Zollunion auf einen Beitritt zur Europäischen Union vorzubereiten.

„In Zeiten einer historischen Annäherung der Türkei an Europa ist es bemerkenswert, dass wegen innerstaatlichen arbeitsmarkpolitischen Interessen der Sinn und Zweck eines internationalen Beschlusses vereitelt wird, was nicht nur aus politischer, sondern auch aus juristischer Sicht falsch ist. Diese Aufforderung des Bundesinnenministeriums erhebt innerstaatliche einfache Gesetze praktisch über den Beschluss des Assoziationsrates, so dass dessen Anwendungsbereich faktisch verkürzt wird und damit die Rechte der türkischen Arbeitnehmer in Deutschland beschränkt werden“, so Ücüncü.

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