Pressemitteilung
Islamische Religionsgemeinschaft kritisiert EuGH-Gutachten zum Kopftuch
26. Februar 2021„Wir stehen vor einem weiteren Versuch, das muslimische Leben in Europa unmöglich zu machen“, erklärt Bekir Altaş, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Athanasios Rantos, zu zwei arbeitsrechtlichen Kopftuchfällen aus Deutschland. Nach Auffassung des Generalanwalts kann ein Arbeitgeber das Tragen von kleinen religiösen Zeichen durch seine Arbeitnehmer erlauben und größere – wie das Kopftuch – verbieten. Bekir Altaş weiter:
„Das Gutachten des Generalanwalts ist perfide: Er möchte den Gerichtshof zu einer Entscheidung bewegen, die praktisch nur das Tragen eines Kopftuchs verbietet. Alle anderen religiösen ‚Symbole‘ hingegen blieben erlaubt.
Das ist ein weiterer Versuch, mit Sonderregelungen die Religionsfreiheit von Musliminnen und Muslimen in Europa einzuschränken. Wir beobachten Bestrebungen dieser Art mit großer Sorge und rufen die Richter am EuGH dazu auf, dieses Treiben mit einem unmissverständlichen Richterspruch in die Schranken zu weisen.
Denn, was der Generalanwalt nicht offen fordern kann, versucht er in der Manier eines billigen Taschenspielers zu erreichen: Er will eine Regelung, die den Blick auf die Größe des ‚Symbols‘ lenkt, im Ergebnis aber ausschließlich kopftuchtragende Musliminnen benachteiligt und damit den Gleichbehandlungsgrundsatz aushöhlt. Das ist durchschaubar und inakzeptabel.“