Pressemitteilung

IGMG befürchtet durch Abweisung der kopftuchtragenden Lehrerin Ludin neue Diskriminierungswelle

14. Juli 1998

Der Vorstand der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs hat die Entscheidung der badenwürtembergischen Kultusministerin Schavan (CDU) die kopftuchtragende Lehrerin Fereshda Ludin nicht in den Schuldienst zu übernehmen, als eindeutige Diskriminierung verurteilt.

Es hieß: „Wieder einmal wird deutlich, daß es eine Integration unter Beibehaltung von kultureller und religiöser Identität nicht gewünscht ist, sondern versucht wird, ein verfassungswidriges Assimilationsmodell durchzusetzen. Es zeige sich, daß Integration keine „Bringschuld“ der hier lebenden muslimischen Wohnbevölkerung ist, sondern daß die mangelnde Integrationsfähigkeit der Politiker das Problem darstelle.“

IGMG Generalsekretär Erbakan sagte: ‚Es wird vom Kopftuch als Zeichen der Aus- und Abgrenzung gesprochen. Tatsache ist, daß Frau Ludin mit ihrem Kopftuch in die Lehrerausbildung gegangen ist und sich um ein Lehramt beworben hat. Sich also in keiner Weise ausgegrenzt hat, sondern wegen ihres Kopftuches ausgegrenzt wird. Es wird von einer Toleranz gesprochen, die auf eine nicht nachzuvollziehende Art verletzt wird, wenn Frau Ludin als Lehrerin mit Kopftuch arbeite. Tatsache ist, daß Frau Ludin selbst keine Toleranz entgegengebracht wird, ja selbst ihr Menschenrecht auf freie Religionsausübung beeinträchtigt wird. Dies kommt praktisch einem Beruftsverbot für praktizierende muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen gleich.

Wir sind eindeutig dagegen, daß muslimische Frauen und Mädchen, gegen ihren Willen gezwungen werden ein Kopftuch zu tragen. Aber was ist mit denen, die dies aus freien Stücken wollen und für sich in Anspruch nehmen ? Es erscheint nicht, nachvollziehbar wieso es den Frauen die zum Kopftuch tragen gezwungen werden helfen soll, wenn man einer anderen, die es tragen will, dieses verwehrt. In beiden Fällen obsiegt doch nur Zwang und Unfreiheit !

Die Entscheidung von Frau Schavan (CDU) ist nach Einführung des Kindervisums 1997 ein weiteres negatives Signal der Politik, welches die zaghaften Integrationsbemühungen zunichtemacht und jedes Dazugehörigkeitsgefühl unterminiert. Wir befürchten, daß durch diese Entscheidung eine neuerliche Diskriminierungswelle gegenüber kopftuchtragenden Musliminnen ausgelöst wird.

Ganz besonders anmaßend, empörend und verfassungswidrig ist die Feststellung von Frau Schavan (CDU), die Kopfbedeckung gehöre nicht zur islamischen Lehre. Es steht staatlichen Stellen nicht zu darüber zu befinden, ob etwas ein Bestandteil eines Glaubens ist oder nicht. Dies ist ganz allein Sache der Religionsgemeinschaft und des Gläubigen selbst. Der Staat und die Politik haben zur Kenntnis zu nehmen, nach Recht und Gesetz zu verfahren und sich jeder Wertung und erstrecht einer Parteinahme für die eine oder andere Position innerhalb einer Religionsgemeinschaft zu enthalten.

Die Behauptung das Kopftuch sei ein politisches Zeichen ist falsch. Zum einen geht die Bedeckung von Mann und Frau eindeutig auf Koranverse zurück. Anderseits wird in der ca. 2 Mrd Menschen umfassenden islamischen Welt seit 1400 Jahren das Kopftuch bei den unterschiedlichsten politischen Richtungen gleichermaßen getragen.‘

Ferner hieß es, daß man Frau Ludin noch heute auffordern werde den Rechtsweg einzuschlagen.

PHP Code Snippets Powered By : XYZScripts.com